Homeoffice-Pauschale Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre steuerliche Entlastung durch die Homeoffice-Pauschale. Bis zu 1.260€ jährlich nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG absetzen.

Geben Sie die Anzahl der Tage ein, an denen Sie im häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet haben (max. 365 Tage pro Jahr)
Wählen Sie das entsprechende Steuerjahr für Ihre Berechnung
Optional: Geben Sie Ihren Grenzsteuersatz ein für die Berechnung der tatsächlichen Steuerersparnis (14% - 45%)

So funktioniert die Homeoffice-Pauschale

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Arbeitstage zählen

Dokumentieren Sie alle Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben. Maximal 210 Tage pro Jahr sind anrechenbar.

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Pauschale berechnen

Multiplizieren Sie Ihre Homeoffice-Tage mit 6 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr.

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In Steuererklärung eintragen

Tragen Sie den Betrag in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter "Homeoffice-Pauschale" ein.

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Steuerersparnis erhalten

Die Pauschale reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und führt zu einer Steuererstattung.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Homeoffice-Pauschale ist bundesweit einheitlich, aber andere steuerliche Aspekte variieren je nach Bundesland:

Bundesland Kirchensteuer Feiertage Besonderheiten
Baden-Württemberg 8% 12 Niedrigste Kirchensteuer
Bayern 8% 13 Meiste Feiertage
Berlin 9% 10 Wenigste Feiertage
Brandenburg 9% 11 Standard
Bremen 9% 10 Stadtstaat
Hamburg 9% 10 Stadtstaat
Hessen 9% 11 Standard
Mecklenburg-Vorpommern 9% 11 Standard
Niedersachsen 9% 10 Standard
Nordrhein-Westfalen 9% 11 Bevölkerungsreichstes Land
Rheinland-Pfalz 9% 11 Standard
Saarland 9% 12 Standard
Sachsen 9% 12 Standard
Sachsen-Anhalt 9% 11 Standard
Schleswig-Holstein 9% 10 Standard
Thüringen 9% 11 Standard

Hinweis: Die Kirchensteuer wird nur bei Kirchenmitgliedern erhoben. Feiertage können die Anzahl der möglichen Arbeitstage beeinflussen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, Sie müssen sich zwischen der Homeoffice-Pauschale und den tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich. Wählen Sie die für Sie günstigere Variante.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt pauschal 6€ pro Tag (max. 1.260€/Jahr) ohne Nachweis. Ein häusliches Arbeitszimmer erfordert einen separaten Raum und detaillierte Kostennachweise, kann aber bei hohen Kosten günstiger sein.

Nein, für die Pauschale benötigen Sie keine Belege. Sie sollten jedoch dokumentieren, an welchen Tagen Sie im Homeoffice gearbeitet haben, falls das Finanzamt nachfragt.

Ja, die Homeoffice-Pauschale steht allen Arbeitnehmern zu, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Entscheidend ist nur, dass Sie tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben.

Die Pauschale ist auf 210 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. Auch wenn Sie mehr Tage im Homeoffice arbeiten, können Sie maximal 1.260€ (210 × 6€) absetzen.

Ja, auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Homeoffice-Pauschale gibt es seit 2020. Sie können sie rückwirkend für die Jahre 2020-2024 beantragen, sofern die Steuererklärung noch nicht bestandskräftig ist oder Sie eine Änderung beantragen.

Entscheidend ist, dass Sie tatsächlich beruflich von zu Hause arbeiten. Eine offizielle Homeoffice-Regelung ist nicht zwingend erforderlich, aber die Tätigkeit muss beruflich veranlasst sein.

Wichtige Informationen zur Homeoffice-Pauschale

Gesetzliche Grundlage

Die Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG beträgt 6 Euro pro Arbeitstag im häuslichen Arbeitszimmer, maximal 1.260 Euro pro Kalenderjahr. Sie wurde 2020 eingeführt und ist bis mindestens 2025 gültig.

Voraussetzungen

Sie müssen tatsächlich beruflich von zu Hause arbeiten. Ein separater Raum ist nicht erforderlich. Die Pauschale kann alternativ zu den tatsächlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden.

Steuerliche Wirkung

Die Homeoffice-Pauschale reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen als Werbungskosten. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab (14% bis 45% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Dokumentation

Führen Sie eine Liste der Homeoffice-Tage. Notieren Sie Datum und Art der Tätigkeit. Bei Kontrollen kann das Finanzamt diese Dokumentation anfordern.

Alternative: Häusliches Arbeitszimmer

Bei hohen tatsächlichen Kosten kann ein häusliches Arbeitszimmer günstiger sein. Voraussetzung: separater Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Kombination mit anderen Werbungskosten

Die Homeoffice-Pauschale wird zu anderen Werbungskosten addiert. Erst wenn die Summe den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€ übersteigt, wirkt sie sich steuermindernd aus.