Homeoffice Ausstattung: AfA-Tabelle 2025

Vollständige Übersicht aller Abschreibungsdauern
Schnell die richtige Nutzungsdauer für Ihre Homeoffice-Ausstattung finden

💻
3 Jahre
Computer & IT
🪑
13 Jahre
Büromöbel
📱
5 Jahre
Smartphones
💶
800€
GWG-Grenze
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Komplette AfA-Tabelle: Homeoffice-Ausstattung

Equipment / Ausstattung Kategorie Nutzungsdauer AfA-Satz pro Jahr Beispielrechnung (1.000€)

Legende:

  • Nutzungsdauer: Zeitraum über den das Gerät abgeschrieben wird
  • AfA-Satz: Prozentsatz der jährlichen Abschreibung
  • GWG bis 800€: Kann sofort vollständig abgesetzt werden
  • Über 800€: Muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden

💡 Schnellrechner: Ihre jährliche AfA berechnen

Berechnen Sie die jährliche Abschreibung für Ihr Gerät

📋 Wichtige Informationen zur Abschreibung

💶

GWG-Regelung (bis 800€)

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800€ (netto) können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.

  • ✓ Sofortabschreibung möglich
  • ✓ Keine mehrjährige AfA nötig
  • ✓ Gilt für jedes einzelne Gerät
  • ✓ Wichtig: Nettobetrag maßgeblich
📊

Reguläre Abschreibung (über 800€)

Anlagegüter über 800€ müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

  • ✓ Lineare Abschreibung pro Jahr
  • ✓ Gleicher Betrag jedes Jahr
  • ✓ AfA = Kosten / Nutzungsdauer
  • ✓ Eintrag in Anlage N oder EÜR
🔀

Gemischte Nutzung

Privat und beruflich genutzte Geräte können anteilig abgeschrieben werden.

  • ✓ Schätzung des beruflichen Anteils
  • ✓ Typisch: 50% bei Homeoffice
  • ✓ Höhere Anteile nachweisbar
  • ✓ Dokumentation empfohlen
📦

Sammelposten (Pool-AfA)

Gegenstände 250-1.000€ können optional im Sammelposten abgeschrieben werden.

  • ✓ Poolbildung über 5 Jahre
  • ✓ 20% AfA pro Jahr
  • ✓ Alternative zur Einzel-AfA
  • ✓ Wahlrecht für Steuerpflichtige

🆕 Wichtige Änderungen seit 2021

BMF-Schreiben 26.02.2021

Computer und Software: Verkürzte Nutzungsdauer

Das Bundesfinanzministerium hat die Nutzungsdauer für Computer und Software verkürzt:

Gerät/Software Bis 31.12.2020 Ab 01.01.2021 Vorteil
Computer, Notebooks 5 Jahre (20% AfA) 3 Jahre (33,33% AfA) +13,33% p.a.
Software 5 Jahre (20% AfA) 3 Jahre (33,33% AfA) +13,33% p.a.
Peripheriegeräte 5 Jahre (20% AfA) 3 Jahre (33,33% AfA) +13,33% p.a.

Was bedeutet das für Sie?

  • Höhere jährliche Abschreibung: Schnellerer Steuerabzug
  • Frühere Steuerersparnis: Liquiditätsvorteil
  • Rückwirkend möglich: Auch für 2021 anwendbar
  • Gilt für alle: Arbeitnehmer und Selbständige

📂 Detaillierte Kategorieübersicht

Nutzungsdauer: 3 Jahre | AfA-Satz: 33,33% pro Jahr

Desktop-Computer / PC
Notebooks / Laptops
Tablets (beruflich)
Monitore / Bildschirme
Tastaturen (über GWG)
Computermäuse (über GWG)
Externe Festplatten
USB-Sticks (über GWG)
Dockingstationen
Netzwerkgeräte (Router, Switch)

Hinweis: Seit 2021 gilt die verkürzte Nutzungsdauer von 3 Jahren (zuvor 5 Jahre). Dies gilt für alle Computeranlagen und Peripheriegeräte.

Nutzungsdauer: 13 Jahre | AfA-Satz: 7,69% pro Jahr

Schreibtische
Bürostühle
Rollcontainer
Regale / Aktenregale
Schreibtischlampen (fest)
Aktenschränke
Büroschränke
Konferenztische
Besprechungsstühle
Sideboard

Hinweis: Büromöbel haben eine lange Nutzungsdauer. Bei hochpreisigen Möbeln lohnt sich die Abschreibung besonders.

Nutzungsdauer: 5 Jahre | AfA-Satz: 20% pro Jahr

Smartphones (beruflich)
Mobiltelefone
Festnetztelefone
DECT-Telefone
Headsets
Webcams
Mikrofone
Konferenztelefone

Hinweis: Smartphones und andere Kommunikationsgeräte werden über 5 Jahre abgeschrieben. Bei gemischter Nutzung ist eine anteilige Abschreibung möglich.

Nutzungsdauer: 1-3 Jahre | AfA-Satz: variabel

Standardsoftware (3 Jahre)

Microsoft Office
Adobe Creative Suite
CAD-Software
Buchhaltungssoftware
Antivirenprogramme

Lizenzen / Abonnements (1 Jahr)

Microsoft 365 Abo
Adobe Creative Cloud
Cloud-Speicher Abos
SaaS-Lizenzen

Hinweis: Einmalige Softwarekäufe: 3 Jahre. Jährliche Abonnements: sofort absetzbar (1 Jahr).

Nutzungsdauer: variabel | AfA-Satz: 10-12,5% pro Jahr

Stehlampen (8 Jahre)
Deckenlampen (10 Jahre)
LED-Panels (8 Jahre)
Teppiche / Bodenbeläge (8 Jahre)
Klimageräte (10 Jahre)
Heizlüfter (10 Jahre)
Luftreiniger (8 Jahre)

💼 Praxisbeispiele: So funktioniert die Abschreibung

Beispiel 1: Laptop unter GWG-Grenze

Einfach
Gerät: Laptop
Anschaffungskosten: 750€ (netto)
Berufliche Nutzung: 100%

Berechnung:

Sofortabschreibung möglich!

Da der Laptop unter 800€ (netto) liegt, kann er im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden:

Absetzbar im Jahr 2025: 750€

Beispiel 2: Schreibtisch über GWG-Grenze

Mittel
Gerät: Höhenverstellbarer Schreibtisch
Anschaffungskosten: 1.300€ (netto)
Nutzungsdauer: 13 Jahre (Büromöbel)
Berufliche Nutzung: 100%

Berechnung:

AfA = 1.300€ ÷ 13 Jahre = 100€ pro Jahr

2025: 100€
2026: 100€
... ...
2037: 100€

Beispiel 3: Computer mit gemischter Nutzung

Komplex
Gerät: Gaming-PC (auch beruflich genutzt)
Anschaffungskosten: 2.400€ (netto)
Nutzungsdauer: 3 Jahre (Computer)
Berufliche Nutzung: 60%

Berechnung:

Schritt 1: Jährliche AfA berechnen
2.400€ ÷ 3 Jahre = 800€ pro Jahr

Schritt 2: Anteilige AfA berechnen
800€ × 60% = 480€ pro Jahr

Absetzbar pro Jahr: 480€

Wichtig: Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung (z.B. Arbeitszeitnachweis, Nutzungsprotokoll).

📝 Eintrag in der Steuererklärung

Für Arbeitnehmer: Anlage N

1

Formular öffnen

Öffnen Sie in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware die Anlage N

2

Zeile 41-48: Arbeitsmittel

Tragen Sie Ihre abschreibungsfähigen Arbeitsmittel ein:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800€): Vollständiger Betrag
  • Abschreibungen: Jährlicher AfA-Betrag
3

Dokumentation bereithalten

Bewahren Sie auf:

  • Kaufbelege / Rechnungen
  • AfA-Tabelle (eigene Aufstellung)
  • Nachweise zur beruflichen Nutzung

Für Selbständige: EÜR / Bilanz

1

Anlagevermögen erfassen

Erfassen Sie das Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis

2

EÜR: Anlage AVEÜR

In der Anlage AVEÜR tragen Sie ein:

  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts
  • Anschaffungsdatum und -kosten
  • Nutzungsdauer
  • Jährliche Abschreibung
3

Buchen der Abschreibung

Buchen Sie die jährliche AfA als Betriebsausgabe

Häufig gestellte Fragen

Computer, Laptops und Notebooks werden seit 2021 über 3 Jahre abgeschrieben (zuvor 5 Jahre). Dies gilt auch rückwirkend für 2021 angeschaffte Geräte.

Die jährliche Abschreibung (AfA) beträgt somit 33,33% der Anschaffungskosten.

Beispiel: Laptop für 1.500€ → 500€ AfA pro Jahr über 3 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800€ netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden – ohne mehrjährige Abschreibung.

Wichtige Punkte:

  • ✓ Gilt für Nettobetrag (ohne MwSt.)
  • ✓ Jedes einzelne Gerät wird separat betrachtet
  • ✓ Sofortabschreibung spart Zeit und Aufwand
  • ✓ Keine AfA-Tabelle erforderlich

Beispiel: Monitor für 750€ (netto) = Sofort 750€ absetzbar

Büromöbel wie Schreibtische, Bürostühle und Regale werden über 13 Jahre abgeschrieben.

Die jährliche AfA beträgt 7,69% der Anschaffungskosten.

Beispiel: Schreibtisch für 1.300€ → 100€ AfA pro Jahr über 13 Jahre

Tipp: Bei teuren Büromöbeln lohnt sich die Abschreibung besonders. Achten Sie darauf, dass die berufliche Nutzung nachweisbar ist.

Ja, bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) können Sie den beruflichen Anteil abschreiben.

Vorgehen:

  1. Schätzen Sie den beruflichen Nutzungsanteil (z.B. 60%)
  2. Berechnen Sie die reguläre AfA
  3. Multiplizieren Sie mit dem beruflichen Anteil

Beispiel:
Laptop 1.800€, 3 Jahre Nutzungsdauer, 60% beruflich
→ Jährliche AfA: (1.800€ ÷ 3) × 60% = 360€

Wichtig: Dokumentieren Sie die Nutzungsaufteilung (Arbeitszeitnachweis, Tagebuch o.ä.)

Lineare AfA: Gleicher Betrag jedes Jahr (Standard bei Arbeitsmitteln)

  • AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
  • Beispiel: 1.200€ ÷ 3 Jahre = 400€/Jahr

Degressive AfA: Höhere Beträge zu Beginn (bei bestimmten Wirtschaftsgütern möglich)

  • Prozentsatz vom Restbuchwert
  • Nur für Unternehmen, nicht für Arbeitnehmer

Für Homeoffice-Arbeitnehmer gilt: Immer lineare AfA verwenden.

Ja, Sie können Geräte auch nach Ablauf der Nutzungsdauer weiter nutzen. Steuerlich sind sie dann aber vollständig abgeschrieben.

Was bedeutet das?

  • ✓ Keine weitere AfA möglich
  • ✓ Buchwert ist 0€
  • ✓ Weitere Nutzung ist erlaubt und üblich
  • ✓ Bei Verkauf: Erlös ist zu versteuern

Beispiel: Computer nach 3 Jahren vollständig abgeschrieben, aber noch 2 weitere Jahre genutzt – kein Problem!