Homeoffice Ausstattung: AfA-Tabelle 2025
Vollständige Übersicht aller Abschreibungsdauern
Schnell die richtige Nutzungsdauer für Ihre Homeoffice-Ausstattung finden
Komplette AfA-Tabelle: Homeoffice-Ausstattung
| Equipment / Ausstattung | Kategorie | Nutzungsdauer | AfA-Satz pro Jahr | Beispielrechnung (1.000€) |
|---|
Legende:
- Nutzungsdauer: Zeitraum über den das Gerät abgeschrieben wird
- AfA-Satz: Prozentsatz der jährlichen Abschreibung
- GWG bis 800€: Kann sofort vollständig abgesetzt werden
- Über 800€: Muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
💡 Schnellrechner: Ihre jährliche AfA berechnen
Berechnen Sie die jährliche Abschreibung für Ihr Gerät
📋 Wichtige Informationen zur Abschreibung
GWG-Regelung (bis 800€)
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800€ (netto) können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.
- ✓ Sofortabschreibung möglich
- ✓ Keine mehrjährige AfA nötig
- ✓ Gilt für jedes einzelne Gerät
- ✓ Wichtig: Nettobetrag maßgeblich
Reguläre Abschreibung (über 800€)
Anlagegüter über 800€ müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
- ✓ Lineare Abschreibung pro Jahr
- ✓ Gleicher Betrag jedes Jahr
- ✓ AfA = Kosten / Nutzungsdauer
- ✓ Eintrag in Anlage N oder EÜR
Gemischte Nutzung
Privat und beruflich genutzte Geräte können anteilig abgeschrieben werden.
- ✓ Schätzung des beruflichen Anteils
- ✓ Typisch: 50% bei Homeoffice
- ✓ Höhere Anteile nachweisbar
- ✓ Dokumentation empfohlen
Sammelposten (Pool-AfA)
Gegenstände 250-1.000€ können optional im Sammelposten abgeschrieben werden.
- ✓ Poolbildung über 5 Jahre
- ✓ 20% AfA pro Jahr
- ✓ Alternative zur Einzel-AfA
- ✓ Wahlrecht für Steuerpflichtige
🆕 Wichtige Änderungen seit 2021
Computer und Software: Verkürzte Nutzungsdauer
Das Bundesfinanzministerium hat die Nutzungsdauer für Computer und Software verkürzt:
| Gerät/Software | Bis 31.12.2020 | Ab 01.01.2021 | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Computer, Notebooks | 5 Jahre (20% AfA) | 3 Jahre (33,33% AfA) | +13,33% p.a. |
| Software | 5 Jahre (20% AfA) | 3 Jahre (33,33% AfA) | +13,33% p.a. |
| Peripheriegeräte | 5 Jahre (20% AfA) | 3 Jahre (33,33% AfA) | +13,33% p.a. |
Was bedeutet das für Sie?
- ✅ Höhere jährliche Abschreibung: Schnellerer Steuerabzug
- ✅ Frühere Steuerersparnis: Liquiditätsvorteil
- ✅ Rückwirkend möglich: Auch für 2021 anwendbar
- ✅ Gilt für alle: Arbeitnehmer und Selbständige
📂 Detaillierte Kategorieübersicht
Nutzungsdauer: 3 Jahre | AfA-Satz: 33,33% pro Jahr
Hinweis: Seit 2021 gilt die verkürzte Nutzungsdauer von 3 Jahren (zuvor 5 Jahre). Dies gilt für alle Computeranlagen und Peripheriegeräte.
Nutzungsdauer: 13 Jahre | AfA-Satz: 7,69% pro Jahr
Hinweis: Büromöbel haben eine lange Nutzungsdauer. Bei hochpreisigen Möbeln lohnt sich die Abschreibung besonders.
Nutzungsdauer: 5 Jahre | AfA-Satz: 20% pro Jahr
Hinweis: Smartphones und andere Kommunikationsgeräte werden über 5 Jahre abgeschrieben. Bei gemischter Nutzung ist eine anteilige Abschreibung möglich.
Nutzungsdauer: 1-3 Jahre | AfA-Satz: variabel
Standardsoftware (3 Jahre)
Lizenzen / Abonnements (1 Jahr)
Hinweis: Einmalige Softwarekäufe: 3 Jahre. Jährliche Abonnements: sofort absetzbar (1 Jahr).
Nutzungsdauer: variabel | AfA-Satz: 10-12,5% pro Jahr
💼 Praxisbeispiele: So funktioniert die Abschreibung
Beispiel 1: Laptop unter GWG-Grenze
EinfachBerechnung:
Sofortabschreibung möglich!
Da der Laptop unter 800€ (netto) liegt, kann er im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden:
Beispiel 2: Schreibtisch über GWG-Grenze
MittelBerechnung:
AfA = 1.300€ ÷ 13 Jahre = 100€ pro Jahr
Beispiel 3: Computer mit gemischter Nutzung
KomplexBerechnung:
Schritt 1: Jährliche AfA berechnen
2.400€ ÷ 3 Jahre = 800€ pro Jahr
Schritt 2: Anteilige AfA berechnen
800€ × 60% = 480€ pro Jahr
Wichtig: Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung (z.B. Arbeitszeitnachweis, Nutzungsprotokoll).
📝 Eintrag in der Steuererklärung
Für Arbeitnehmer: Anlage N
Formular öffnen
Öffnen Sie in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware die Anlage N
Zeile 41-48: Arbeitsmittel
Tragen Sie Ihre abschreibungsfähigen Arbeitsmittel ein:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800€): Vollständiger Betrag
- Abschreibungen: Jährlicher AfA-Betrag
Dokumentation bereithalten
Bewahren Sie auf:
- Kaufbelege / Rechnungen
- AfA-Tabelle (eigene Aufstellung)
- Nachweise zur beruflichen Nutzung
Für Selbständige: EÜR / Bilanz
Anlagevermögen erfassen
Erfassen Sie das Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis
EÜR: Anlage AVEÜR
In der Anlage AVEÜR tragen Sie ein:
- Bezeichnung des Wirtschaftsguts
- Anschaffungsdatum und -kosten
- Nutzungsdauer
- Jährliche Abschreibung
Buchen der Abschreibung
Buchen Sie die jährliche AfA als Betriebsausgabe
Häufig gestellte Fragen
Computer, Laptops und Notebooks werden seit 2021 über 3 Jahre abgeschrieben (zuvor 5 Jahre). Dies gilt auch rückwirkend für 2021 angeschaffte Geräte.
Die jährliche Abschreibung (AfA) beträgt somit 33,33% der Anschaffungskosten.
Beispiel: Laptop für 1.500€ → 500€ AfA pro Jahr über 3 Jahre
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800€ netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden – ohne mehrjährige Abschreibung.
Wichtige Punkte:
- ✓ Gilt für Nettobetrag (ohne MwSt.)
- ✓ Jedes einzelne Gerät wird separat betrachtet
- ✓ Sofortabschreibung spart Zeit und Aufwand
- ✓ Keine AfA-Tabelle erforderlich
Beispiel: Monitor für 750€ (netto) = Sofort 750€ absetzbar
Büromöbel wie Schreibtische, Bürostühle und Regale werden über 13 Jahre abgeschrieben.
Die jährliche AfA beträgt 7,69% der Anschaffungskosten.
Beispiel: Schreibtisch für 1.300€ → 100€ AfA pro Jahr über 13 Jahre
Tipp: Bei teuren Büromöbeln lohnt sich die Abschreibung besonders. Achten Sie darauf, dass die berufliche Nutzung nachweisbar ist.
Ja, bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) können Sie den beruflichen Anteil abschreiben.
Vorgehen:
- Schätzen Sie den beruflichen Nutzungsanteil (z.B. 60%)
- Berechnen Sie die reguläre AfA
- Multiplizieren Sie mit dem beruflichen Anteil
Beispiel:
Laptop 1.800€, 3 Jahre Nutzungsdauer, 60% beruflich
→ Jährliche AfA: (1.800€ ÷ 3) × 60% = 360€
Wichtig: Dokumentieren Sie die Nutzungsaufteilung (Arbeitszeitnachweis, Tagebuch o.ä.)
Lineare AfA: Gleicher Betrag jedes Jahr (Standard bei Arbeitsmitteln)
- AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
- Beispiel: 1.200€ ÷ 3 Jahre = 400€/Jahr
Degressive AfA: Höhere Beträge zu Beginn (bei bestimmten Wirtschaftsgütern möglich)
- Prozentsatz vom Restbuchwert
- Nur für Unternehmen, nicht für Arbeitnehmer
Für Homeoffice-Arbeitnehmer gilt: Immer lineare AfA verwenden.
Ja, Sie können Geräte auch nach Ablauf der Nutzungsdauer weiter nutzen. Steuerlich sind sie dann aber vollständig abgeschrieben.
Was bedeutet das?
- ✓ Keine weitere AfA möglich
- ✓ Buchwert ist 0€
- ✓ Weitere Nutzung ist erlaubt und üblich
- ✓ Bei Verkauf: Erlös ist zu versteuern
Beispiel: Computer nach 3 Jahren vollständig abgeschrieben, aber noch 2 weitere Jahre genutzt – kein Problem!
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese AfA-Tabelle dient der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Nutzungsdauern wird keine Haftung übernommen. Individuelle Abweichungen sind möglich.
Rechtsgrundlagen: AfA-Tabellen des BMF, § 7 EStG (Abnutzungsabzug), BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (Computer/Software)
Steuerhinweis: Bei komplexen Fällen oder hochwertigen Anschaffungen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
Stand: Oktober 2025 | Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com