Homeoffice-Pauschale 2025: Schnellübersicht
6€ pro Tag × max. 210 Tage = 1.260€ pro Jahr
Alle wichtigen Zahlen, Voraussetzungen und Regelungen auf einen Blick
Die wichtigsten Zahlen 2025
Vergleich: 2025 vs. 2024 vs. 2023
| Merkmal | 2025 | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Tagessatz | 6€ | 6€ | 6€ |
| Max. Tage/Jahr | 210 | 210 | 120→210* |
| Max. Jahresbetrag | 1.260€ | 1.260€ | 720€→1.260€* |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG |
| Nachweispflicht | ❌ Keine | ❌ Keine | ❌ Keine |
| Status | ✅ Dauerhaft | ✅ Dauerhaft | ⚠️ Übergang |
* Ab 01.01.2023 von 120 auf 210 Tage erhöht (Jahressteuergesetz 2022)
✅ Voraussetzungen: Darf ich die Pauschale nutzen?
Homeoffice-Tätigkeit
Sie arbeiten ausschließlich von zu Hause aus – ohne anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber
Kein häusliches Arbeitszimmer
Sie setzen kein separates Arbeitszimmer ab (beides gleichzeitig ist nicht möglich)
Vollständiger Tag
An diesem Tag war Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht
Dokumentation
Empfohlen: Kalender oder Liste Ihrer Homeoffice-Tage (keine Pflicht, aber bei Nachfrage hilfreich)
Wichtig: Wahlrecht
Sie müssen sich entscheiden: Entweder Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer absetzen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich!
❌ Häufige Fehler vermeiden
Fehler #1: Teilweise Bürotage
Falsch: Vormittags im Büro, nachmittags Homeoffice = als Homeoffice-Tag zählen
Richtig: Nur vollständige Homeoffice-Tage (ohne Besuch der ersten Tätigkeitsstätte) zählen
Fehler #2: Arbeitszimmer + Pauschale
Falsch: Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen
Richtig: Nur eine der beiden Optionen wählen – vergleichen Sie vorher!
Fehler #3: Über 210 Tage ansetzen
Falsch: 250 Homeoffice-Tage angeben (über Maximum)
Richtig: Maximum 210 Tage/Jahr = 1.260€ – auch bei mehr tatsächlichen Tagen
Fehler #4: Urlaub & Krankheit zählen
Falsch: Urlaubstage oder Krankheitstage zu Hause als Homeoffice-Tage zählen
Richtig: Nur tatsächlich gearbeitete Tage im Homeoffice zählen
💡 Schnellrechner: Ihre potenzielle Ersparnis
📝 Anlage N: So tragen Sie die Pauschale ein
Formular öffnen
Öffnen Sie in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
Sektion finden
Navigieren Sie zu: "Weitere Werbungskosten" → "Mehraufwendungen für die Verpflegung, Tätigkeitsstätte und häusliches Arbeitszimmer"
Tage eintragen
Tragen Sie Ihre Homeoffice-Tage in das Feld ein:
"Häusliches Arbeitszimmer bzw. Homeoffice: Anzahl Tage"
Automatische Berechnung
Die Software berechnet automatisch: Anzahl Tage × 6€
Maximum wird automatisch auf 210 Tage / 1.260€ begrenzt
Tipp: Dokumentation bereithalten
Obwohl keine Nachweispflicht besteht, empfiehlt es sich, eine Liste oder einen Kalender Ihrer Homeoffice-Tage zu führen. Bei Rückfragen des Finanzamts können Sie so problemlos Auskunft geben.
Häufig gestellte Fragen
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2025 weiterhin 6 Euro pro Homeoffice-Tag. Sie können maximal 210 Tage pro Jahr geltend machen, was einer maximalen Jahrespauschale von 1.260 Euro entspricht. Diese Regelung gilt seit 01.01.2023 dauerhaft.
Nein, die Homeoffice-Pauschale bleibt 2025 unverändert bei 6 Euro pro Tag und maximal 210 Tagen (1.260 Euro pro Jahr). Die letzte Änderung gab es zum 01.01.2023, als das Maximum von 120 auf 210 Tage erhöht wurde. Seitdem gilt diese Regelung dauerhaft.
Die Homeoffice-Pauschale tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein, unter dem Punkt "Weitere Werbungskosten" → "Mehraufwendungen für die Verpflegung, Tätigkeitsstätte und häusliches Arbeitszimmer". Sie geben einfach die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage ein, die Software berechnet dann automatisch den Betrag (Tage × 6€).
Ja, aber nicht für denselben Tag! An Tagen, an denen Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, können Sie die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen. An reinen Homeoffice-Tagen (ohne Fahrt ins Büro) nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale. Viele Arbeitnehmer kombinieren beide im Jahresverlauf.
Nein, für die Homeoffice-Pauschale besteht keine formelle Nachweispflicht. Sie müssen keine Belege einreichen. Dennoch ist es ratsam, eine Liste oder einen Kalender zu führen, in dem Sie Ihre Homeoffice-Tage dokumentieren. Bei Rückfragen des Finanzamts können Sie so einfach Auskunft geben.
Ja, auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie wird als Betriebsausgabe angesetzt. Allerdings ist für Selbstständige oft die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers vorteilhafter, da hier höhere Beträge möglich sind. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden – eine Kombination ist nicht möglich.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Schnellübersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Haftung übernommen. Steuergesetze können sich ändern und individuelle Umstände können abweichen.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (Einkommensteuergesetz) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022.
Steuerhinweis: Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Stand: Juni 2025 | Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com