Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Homeoffice-Pauschale, Steuerabsetzungen, unsere Rechner und weitere Themen. Die FAQ wird regelmäßig aktualisiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen zur Homeoffice-Pauschale
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Steuerfreibetrag von 6€ pro Tag für
Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten. Seit 2023 können Sie bis zu 210 Tage
pro Jahr geltend machen, was einer maximalen Pauschale von 1.260€
entspricht. Diese Pauschale kann ohne Belege abgesetzt werden und wurde während der
Corona-Pandemie eingeführt, um die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten zu
vereinfachen.
Seit wann gibt es die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale wurde erstmals für das Steuerjahr 2020 eingeführt.
Die Regelung wurde mehrfach angepasst:
- 2020-2022: 5€ pro Tag, maximal 120 Tage (600€/Jahr)
- Ab 2023: 6€ pro Tag, maximal 210 Tage (1.260€/Jahr)
Warum wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt?
Die Pauschale wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um:
- Die steuerliche Berücksichtigung von Homeoffice-Kosten zu vereinfachen
- Arbeitnehmern ohne separates Arbeitszimmer eine Absetzungsmöglichkeit zu geben
- Den bürokratischen Aufwand für Belege und Nachweise zu reduzieren
- Die zunehmende Verbreitung von Homeoffice steuerlich anzuerkennen
Ist die Homeoffice-Pauschale befristet?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 eine dauerhafte
Regelung und nicht mehr zeitlich befristet. Sie können sie jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung
geltend machen, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.
2. Berechtigung und Voraussetzungen
Wer kann die Homeoffice-Pauschale beanspruchen?
Grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit von zu
Hause aus ausüben. Dies umfasst:
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
- Minijobber (450€-Jobs)
- Werkstudenten
- Auszubildende (wenn Homeoffice möglich)
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Benötige ich einen separaten Raum als Arbeitszimmer?
Nein! Das ist der große Vorteil der Homeoffice-Pauschale. Sie können sie
auch geltend machen, wenn Sie:
- Am Küchen- oder Esstisch arbeiten
- Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer nutzen
- Keinen separaten Raum haben
Muss mein Arbeitgeber das Homeoffice genehmigen?
Ja, in der Regel sollte das Homeoffice vom Arbeitgeber genehmigt oder
zumindest geduldet sein. Das Finanzamt kann verlangen, dass Sie nachweisen können:
- Dass Homeoffice mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart war
- Dass Sie tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben
- Die Anzahl der Homeoffice-Tage
Kann ich die Pauschale auch bei Teilzeit geltend machen?
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Auch Teilzeitkräfte können 6€ pro Homeoffice-Tag absetzen. Die Höhe hängt nur von der
Anzahl der Tage ab, nicht von den Arbeitsstunden pro Tag.
Beispiel: Sie arbeiten 3 Tage pro Woche im Homeoffice (halbtags). Sie können trotzdem 6€ pro Tag geltend machen.
Beispiel: Sie arbeiten 3 Tage pro Woche im Homeoffice (halbtags). Sie können trotzdem 6€ pro Tag geltend machen.
Gilt die Pauschale auch für halbe Homeoffice-Tage?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale wird nur für volle Tage
gewährt. Ein Tag gilt als Homeoffice-Tag, wenn Sie:
- Den überwiegenden Teil des Arbeitstags zu Hause arbeiten
- Oder ausschließlich von zu Hause arbeiten
3. Berechnung und Höhe
Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal absetzen?
Seit 2023 können Sie bis zu 210 Tage pro Jahr absetzen (zuvor 120 Tage).
Dies entspricht einer maximalen jährlichen Homeoffice-Pauschale von:
210 Tage × 6€ = 1.260€
Diese Grenze berücksichtigt, dass die meisten Arbeitnehmer ca. 210-220 Arbeitstage pro Jahr haben (unter Abzug von Wochenenden, Feiertagen und Urlaub).
210 Tage × 6€ = 1.260€
Diese Grenze berücksichtigt, dass die meisten Arbeitnehmer ca. 210-220 Arbeitstage pro Jahr haben (unter Abzug von Wochenenden, Feiertagen und Urlaub).
Wie wird die Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet?
Die Homeoffice-Pauschale wird zu den Werbungskosten hinzugerechnet.
Wichtig zu wissen:
- Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230€ (ab 2023)
- Die Homeoffice-Pauschale wird auf diese Pauschale angerechnet
- Nur der Betrag über 1.230€ bringt zusätzliche Steuerersparnis
- 100 Homeoffice-Tage = 600€
- Werbungskosten gesamt: 600€ (unter 1.230€ → keine zusätzliche Ersparnis)
- Sie müssen weitere Werbungskosten haben, um von der Pauschale zu profitieren!
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für mich?
Die Pauschale lohnt sich, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230€ liegen.
Typische Werbungskosten sind:
- Pendlerpauschale (Fahrten zur Arbeit)
- Homeoffice-Pauschale
- Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl)
- Fortbildungskosten
- Berufskleidung
- Gewerkschaftsbeiträge
Kann ich die Homeoffice-Pauschale mit der Pendlerpauschale kombinieren?
Nicht am selben Tag! Für einen einzelnen Arbeitstag können Sie nur eine
der beiden Pauschalen geltend machen:
- Homeoffice-Tag: 6€ Homeoffice-Pauschale
- Büro-Tag: Pendlerpauschale (0,30€/km für erste 20km, 0,38€ ab 21km)
- 120 Tage Homeoffice = 720€ Pauschale
- 120 Tage Büro (20km einfach) = 720€ Pendlerpauschale
- Gesamt: 1.440€ Werbungskosten
Was ist besser: Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten?
Das hängt von Ihrer Situation ab:
Homeoffice-Pauschale ist besser wenn:
Homeoffice-Pauschale ist besser wenn:
- Sie kein separates Arbeitszimmer haben
- Ihre tatsächlichen Kosten gering sind
- Sie keine Belege sammeln möchten
- Sie ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer haben
- Ihre Kosten über 6€/Tag liegen (z.B. Miete, Nebenkosten, Ausstattung)
- Sie bereit sind, Belege zu sammeln und Berechnungen zu führen
4. Häusliches Arbeitszimmer
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer?
Das sind zwei unterschiedliche steuerliche Konzepte:
Homeoffice-Pauschale:
Homeoffice-Pauschale:
- Pauschalbetrag: 6€ pro Tag
- Kein separater Raum erforderlich
- Keine Belege nötig
- Maximal 1.260€/Jahr
- Absetzung tatsächlicher Kosten (Miete, Nebenkosten, etc.)
- Separater, abgeschlossener Raum erforderlich
- Belege und Nachweise erforderlich
- Höhe unbegrenzt (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt)
Wann zählt ein Raum als häusliches Arbeitszimmer?
Ein Raum gilt als häusliches Arbeitszimmer, wenn:
- Büromäßige Ausstattung: Schreibtisch, Regale, Bürostuhl
- Ausschließliche berufliche Nutzung: Mindestens 90% beruflich
- Räumliche Trennung: Abgeschlossener Raum (keine Durchgangszimmer)
- Mittelpunkt der Tätigkeit: Oder kein anderer Arbeitsplatz verfügbar
- Arbeitsecke im Wohnzimmer
- Schreibtisch im Schlafzimmer (wenn Raum auch privat genutzt)
- Küchentisch oder Esszimmer
Kann ich Kosten für ein gemischt genutztes Zimmer absetzen?
Teilweise ja. Bei gemischter Nutzung (z.B. Gästezimmer mit Arbeitsbereich)
können Sie:
- Die Kosten anteilig nach beruflicher Nutzungsfläche absetzen
- Mindestens 90% berufliche Nutzung ist erforderlich für volle Absetzung
- Bei weniger als 90%: Nur anteilige Absetzung möglich
Welche Kosten kann ich für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Folgende Kosten können anteilig (nach Quadratmeter-Verhältnis) abgesetzt werden:
- Miete (oder Gebäude-AfA bei Eigentum)
- Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr
- Renovierungskosten (z.B. Streichen, Tapezieren)
- Reinigungskosten
- Gebäudeversicherung (anteilig)
- Grundsteuer (anteilig)
- Arbeitsmittel (Schreibtisch, Stuhl, Lampen)
- Computer und Zubehör
- Büromaterial
- Telefon- und Internetkosten (beruflicher Anteil)
5. Verwendung unserer Rechner
Welchen Rechner soll ich verwenden?
Das hängt von Ihrer Situation ab:
- Homeoffice-Pauschale Rechner: Berechnung der Standard-Pauschale (6€/Tag)
- Pauschale vs. Tatsächliche Kosten: Vergleich beider Methoden
- Raumanteil-Rechner: Berechnung des Flächenanteils für Arbeitszimmer
- Werbungskosten-Rechner: Gesamtübersicht aller Werbungskosten
- Homeoffice vs. Pendeln: Steuerlicher Vergleich beider Optionen
Sind die Rechner kostenlos?
Ja! Alle unsere Rechner sind vollständig kostenlos und ohne Registrierung
nutzbar. Es gibt:
- Keine versteckten Kosten
- Keine Premium-Versionen
- Keine Datenweitergabe
- Keine Pflicht zur Anmeldung
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser.
Wir speichern:
- Keine Berechnungsergebnisse
- Keine persönlichen Daten
- Keine Eingaben oder Werte
Wie genau sind die Berechnungen?
Unsere Rechner basieren auf den aktuellen deutschen Steuergesetzen für 2025
und werden regelmäßig aktualisiert. Die Berechnungen sind so präzise wie möglich, aber:
- Individuelle steuerliche Situationen können komplex sein
- Bestimmte Sonderfälle sind möglicherweise nicht abgedeckt
- Die Rechner ersetzen keine professionelle Steuerberatung
Kann ich die Ergebnisse exportieren oder speichern?
Aktuell bieten die meisten Rechner eine Druckfunktion an. Sie können:
- Die Seite drucken (Browser-Funktion)
- Als PDF speichern (über "Als PDF drucken")
- Screenshots der Ergebnisse erstellen
6. Steuererklärung
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit) eingetragen:
- Zeile 45-48: "Weitere Werbungskosten"
- Oder direkt: Feld "Homeoffice-Pauschale"
- Anlage N öffnen
- Abschnitt "Werbungskosten"
- Feld "Homeoffice-Pauschale" auswählen
- Anzahl der Tage eintragen
- Betrag wird automatisch berechnet (Tage × 6€)
Benötige ich Belege für die Homeoffice-Pauschale?
Für die Pauschale selbst: Nein. Aber Sie sollten die Anzahl der
Homeoffice-Tage nachweisen können, z.B. durch:
- Kalendereinträge oder Arbeitszeiterfassung
- E-Mails oder Meeting-Einladungen
- Bescheinigung des Arbeitgebers
- Homeoffice-Vereinbarung im Arbeitsvertrag
Kann das Finanzamt die Homeoffice-Tage anzweifeln?
Ja. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, insbesondere wenn:
- Die Anzahl der Tage ungewöhnlich hoch ist
- Ihre Tätigkeit normalerweise nicht im Homeoffice möglich ist
- Widersprüche zu Angaben des Arbeitgebers bestehen
Was passiert, wenn ich zu viele Homeoffice-Tage angebe?
Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie zu viele Tage angegeben haben:
- Die überschüssigen Tage werden nicht anerkannt
- Der Steuerbescheid wird korrigiert
- Sie müssen die zu viel erhaltene Steuererstattung zurückzahlen
- Bei Vorsatz: Mögliche Steuerhinterziehung (Strafe + Nachzahlung + Zinsen)
7. Selbständige und Freelancer
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbständige?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale ist nur für Arbeitnehmer
(Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Selbständige und Freelancer haben jedoch
bessere Absetzungsmöglichkeiten:
- Häusliches Arbeitszimmer: Bis zu 1.260€ pauschal oder unbegrenzt bei Mittelpunkt
- Tatsächliche Kosten: Alle beruflich veranlassten Kosten absetzbar
- Keine 1.230€ Werbungskostenpauschale (jeder Euro zählt!)
- Abschreibungen für Möbel, Technik, Renovierungen
Welche Kosten können Selbständige absetzen?
Selbständige können alle beruflich veranlassten Kosten als
Betriebsausgaben absetzen:
- Arbeitszimmer: Miete, Nebenkosten (anteilig nach qm)
- Ausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Regale (AfA oder Sofortabschreibung)
- Technik: Computer, Monitor, Drucker, Software
- Kommunikation: Telefon, Internet (beruflicher Anteil)
- Strom & Heizung: Anteilig nach Nutzung
- Renovierung: Malerarbeiten, Bodenbeläge (für Arbeitszimmer)
Wie berechne ich den beruflichen Anteil als Selbständiger?
Der berufliche Anteil wird über das Flächenverhältnis berechnet:
Formel:
Beruflicher Anteil = (Arbeitszimmer-Fläche / Gesamtwohnfläche) × Gesamtkosten
Beispiel:
Formel:
Beruflicher Anteil = (Arbeitszimmer-Fläche / Gesamtwohnfläche) × Gesamtkosten
Beispiel:
- Arbeitszimmer: 15 m²
- Gesamtwohnung: 80 m²
- Monatliche Miete: 1.200€
- Beruflicher Anteil: (15/80) × 1.200€ = 225€/Monat = 2.700€/Jahr
8. Sonderfälle und spezielle Situationen
Was gilt bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit?
Kurzarbeit:
- Sie können die Pauschale für tatsächliche Homeoffice-Tage geltend machen
- Auch wenn Sie in Kurzarbeit sind (solange Sie arbeiten)
- Keine Homeoffice-Pauschale (kein Arbeitsverhältnis)
- Aber: Bewerbungskosten sind als Werbungskosten absetzbar
Kann ich die Pauschale bei mehreren Jobs gleichzeitig nutzen?
Ja, aber nur einmal pro Tag. Wenn Sie mehrere Jobs haben
und an einem Tag für verschiedene Arbeitgeber im Homeoffice arbeiten:
- Sie bekommen trotzdem nur 6€ für diesen Tag
- Es ist nicht möglich, 6€ × Anzahl der Jobs zu berechnen
Was gilt während Elternzeit oder Krankenstand?
Elternzeit:
- Wenn Sie in Elternzeit in Teilzeit im Homeoffice arbeiten: Pauschale gilt
- Reine Elternzeit ohne Arbeit: Keine Pauschale
- Keine Homeoffice-Pauschale (keine Arbeitsleistung)
- Auch wenn Sie zu Hause sind
Gilt die Pauschale auch für Reisezeiten oder Dienstreisen?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für Tage, an denen Sie:
- Von zu Hause aus arbeiten
- Nicht ins Büro fahren
- Keine Dienstreise unternehmen
- Reisekostenpauschalen
- Verpflegungsmehraufwand
- Übernachtungskosten
Was ist mit Homeoffice im Ausland oder bei Umzug?
Homeoffice im Ausland (Workation):
- Grundsätzlich gilt die Pauschale auch hier
- Aber: Steuerlicher Wohnsitz muss in Deutschland sein
- Beachten Sie Doppelbesteuerungsabkommen
- Pauschale gilt für alle Homeoffice-Tage im Jahr
- Egal ob alte oder neue Wohnung
- Bei häuslichem Arbeitszimmer: Anteil nach tatsächlicher Nutzungsdauer
9. Über diese Website
Wer steckt hinter homeoffice-pauschale.com?
homeoffice-pauschale.com ist ein kommerzielles Informationsportal, das praktische
Steuerrechner und umfassende Informationen zur Homeoffice-Pauschale bereitstellt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Über uns Seite und im Impressum.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Über uns Seite und im Impressum.
Wie finanziert sich diese Website?
Die Website finanziert sich durch:
- Google AdSense-Werbung (Display-Anzeigen auf den Seiten)
- Affiliate-Partnerschaften (gelegentlich, immer gekennzeichnet)
Sind die Informationen aktuell und rechtlich verbindlich?
Aktuell: Ja. Wir aktualisieren alle Informationen regelmäßig und
basieren auf den aktuellen Steuergesetzen für 2025.
Rechtlich verbindlich: Nein. Diese Website bietet:
Rechtlich verbindlich: Nein. Diese Website bietet:
- Allgemeine Informationen und Berechnungen
- Keine individuelle Steuerberatung
- Keinen Ersatz für professionelle Beratung
Kann ich Feedback geben oder Fehler melden?
Ja, sehr gerne! Ihr Feedback hilft uns, die Website zu verbessern:
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- Verbesserungsvorschläge: support@homeoffice-pauschale.com
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- Technische Probleme: Beschreiben Sie Browser und Fehler
Werden weitere Rechner hinzugefügt?
Ja! Wir arbeiten kontinuierlich an neuen Features:
- Q4 2025: Rechner für spezielle Berufsgruppen
- Q1 2026: Jahresübersichten und Steuerplanungs-Tools
- Q2 2026: Export-Funktionen für ELSTER
- Q3 2026: Video-Tutorials und interaktive Guides
Weitere Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden:
- Kontakt: Kontaktformular oder support@homeoffice-pauschale.com
- Umfassender Guide: Homeoffice-Steuer-Leitfaden 2025
- Alle Rechner: Übersicht aller Tools
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