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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Homeoffice-Pauschale, Steuerabsetzungen, unsere Rechner und weitere Themen. Die FAQ wird regelmäßig aktualisiert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Grundlagen zur Homeoffice-Pauschale
  • 2. Berechtigung und Voraussetzungen
  • 3. Berechnung und Höhe
  • 4. Häusliches Arbeitszimmer
  • 5. Verwendung unserer Rechner
  • 6. Steuererklärung
  • 7. Selbständige und Freelancer
  • 8. Sonderfälle und spezielle Situationen
  • 9. Über diese Website

1. Grundlagen zur Homeoffice-Pauschale

Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Steuerfreibetrag von 6€ pro Tag für Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten. Seit 2023 können Sie bis zu 210 Tage pro Jahr geltend machen, was einer maximalen Pauschale von 1.260€ entspricht. Diese Pauschale kann ohne Belege abgesetzt werden und wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten zu vereinfachen.
Seit wann gibt es die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale wurde erstmals für das Steuerjahr 2020 eingeführt. Die Regelung wurde mehrfach angepasst:
  • 2020-2022: 5€ pro Tag, maximal 120 Tage (600€/Jahr)
  • Ab 2023: 6€ pro Tag, maximal 210 Tage (1.260€/Jahr)
Die erhöhte Pauschale ab 2023 ist unbefristet und gilt dauerhaft.
Warum wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt?
Die Pauschale wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um:
  • Die steuerliche Berücksichtigung von Homeoffice-Kosten zu vereinfachen
  • Arbeitnehmern ohne separates Arbeitszimmer eine Absetzungsmöglichkeit zu geben
  • Den bürokratischen Aufwand für Belege und Nachweise zu reduzieren
  • Die zunehmende Verbreitung von Homeoffice steuerlich anzuerkennen
Ist die Homeoffice-Pauschale befristet?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 eine dauerhafte Regelung und nicht mehr zeitlich befristet. Sie können sie jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.

2. Berechtigung und Voraussetzungen

Wer kann die Homeoffice-Pauschale beanspruchen?
Grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit von zu Hause aus ausüben. Dies umfasst:
  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber (450€-Jobs)
  • Werkstudenten
  • Auszubildende (wenn Homeoffice möglich)
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Nicht berechtigt sind Selbständige und Freelancer (diese haben andere Absetzungsmöglichkeiten).
Benötige ich einen separaten Raum als Arbeitszimmer?
Nein! Das ist der große Vorteil der Homeoffice-Pauschale. Sie können sie auch geltend machen, wenn Sie:
  • Am Küchen- oder Esstisch arbeiten
  • Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer nutzen
  • Keinen separaten Raum haben
Für die Pauschale reicht es, dass Sie zu Hause arbeiten – egal wo genau.
Muss mein Arbeitgeber das Homeoffice genehmigen?
Ja, in der Regel sollte das Homeoffice vom Arbeitgeber genehmigt oder zumindest geduldet sein. Das Finanzamt kann verlangen, dass Sie nachweisen können:
  • Dass Homeoffice mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart war
  • Dass Sie tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben
  • Die Anzahl der Homeoffice-Tage
Eine Homeoffice-Regelung im Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Kann ich die Pauschale auch bei Teilzeit geltend machen?
Ja, die Homeoffice-Pauschale gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Auch Teilzeitkräfte können 6€ pro Homeoffice-Tag absetzen. Die Höhe hängt nur von der Anzahl der Tage ab, nicht von den Arbeitsstunden pro Tag.

Beispiel: Sie arbeiten 3 Tage pro Woche im Homeoffice (halbtags). Sie können trotzdem 6€ pro Tag geltend machen.
Gilt die Pauschale auch für halbe Homeoffice-Tage?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale wird nur für volle Tage gewährt. Ein Tag gilt als Homeoffice-Tag, wenn Sie:
  • Den überwiegenden Teil des Arbeitstags zu Hause arbeiten
  • Oder ausschließlich von zu Hause arbeiten
Achtung: Wenn Sie morgens 2 Stunden im Büro und nachmittags 4 Stunden im Homeoffice arbeiten, können Sie den Tag nicht als Homeoffice-Tag absetzen, wenn Sie auch im Büro waren. Hier gilt die Pendlerpauschale.

3. Berechnung und Höhe

Wie viele Homeoffice-Tage kann ich maximal absetzen?
Seit 2023 können Sie bis zu 210 Tage pro Jahr absetzen (zuvor 120 Tage). Dies entspricht einer maximalen jährlichen Homeoffice-Pauschale von:

210 Tage × 6€ = 1.260€

Diese Grenze berücksichtigt, dass die meisten Arbeitnehmer ca. 210-220 Arbeitstage pro Jahr haben (unter Abzug von Wochenenden, Feiertagen und Urlaub).
Wie wird die Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet?
Die Homeoffice-Pauschale wird zu den Werbungskosten hinzugerechnet. Wichtig zu wissen:
  • Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230€ (ab 2023)
  • Die Homeoffice-Pauschale wird auf diese Pauschale angerechnet
  • Nur der Betrag über 1.230€ bringt zusätzliche Steuerersparnis
Beispiel:
  • 100 Homeoffice-Tage = 600€
  • Werbungskosten gesamt: 600€ (unter 1.230€ → keine zusätzliche Ersparnis)
  • Sie müssen weitere Werbungskosten haben, um von der Pauschale zu profitieren!
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für mich?
Die Pauschale lohnt sich, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230€ liegen. Typische Werbungskosten sind:
  • Pendlerpauschale (Fahrten zur Arbeit)
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl)
  • Fortbildungskosten
  • Berufskleidung
  • Gewerkschaftsbeiträge
Nutzen Sie unseren Werbungskosten-Rechner, um zu prüfen, ob die Pauschale für Sie vorteilhaft ist.
Kann ich die Homeoffice-Pauschale mit der Pendlerpauschale kombinieren?
Nicht am selben Tag! Für einen einzelnen Arbeitstag können Sie nur eine der beiden Pauschalen geltend machen:
  • Homeoffice-Tag: 6€ Homeoffice-Pauschale
  • Büro-Tag: Pendlerpauschale (0,30€/km für erste 20km, 0,38€ ab 21km)
Aber: Sie können im Jahresverlauf beide kombinieren:
  • 120 Tage Homeoffice = 720€ Pauschale
  • 120 Tage Büro (20km einfach) = 720€ Pendlerpauschale
  • Gesamt: 1.440€ Werbungskosten
Was ist besser: Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten?
Das hängt von Ihrer Situation ab:

Homeoffice-Pauschale ist besser wenn:
  • Sie kein separates Arbeitszimmer haben
  • Ihre tatsächlichen Kosten gering sind
  • Sie keine Belege sammeln möchten
Tatsächliche Kosten sind besser wenn:
  • Sie ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer haben
  • Ihre Kosten über 6€/Tag liegen (z.B. Miete, Nebenkosten, Ausstattung)
  • Sie bereit sind, Belege zu sammeln und Berechnungen zu führen
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für eine individuelle Analyse.

4. Häusliches Arbeitszimmer

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer?
Das sind zwei unterschiedliche steuerliche Konzepte:

Homeoffice-Pauschale:
  • Pauschalbetrag: 6€ pro Tag
  • Kein separater Raum erforderlich
  • Keine Belege nötig
  • Maximal 1.260€/Jahr
Häusliches Arbeitszimmer:
  • Absetzung tatsächlicher Kosten (Miete, Nebenkosten, etc.)
  • Separater, abgeschlossener Raum erforderlich
  • Belege und Nachweise erforderlich
  • Höhe unbegrenzt (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt)
Wann zählt ein Raum als häusliches Arbeitszimmer?
Ein Raum gilt als häusliches Arbeitszimmer, wenn:
  • Büromäßige Ausstattung: Schreibtisch, Regale, Bürostuhl
  • Ausschließliche berufliche Nutzung: Mindestens 90% beruflich
  • Räumliche Trennung: Abgeschlossener Raum (keine Durchgangszimmer)
  • Mittelpunkt der Tätigkeit: Oder kein anderer Arbeitsplatz verfügbar
Nicht als Arbeitszimmer gilt:
  • Arbeitsecke im Wohnzimmer
  • Schreibtisch im Schlafzimmer (wenn Raum auch privat genutzt)
  • Küchentisch oder Esszimmer
Kann ich Kosten für ein gemischt genutztes Zimmer absetzen?
Teilweise ja. Bei gemischter Nutzung (z.B. Gästezimmer mit Arbeitsbereich) können Sie:
  • Die Kosten anteilig nach beruflicher Nutzungsfläche absetzen
  • Mindestens 90% berufliche Nutzung ist erforderlich für volle Absetzung
  • Bei weniger als 90%: Nur anteilige Absetzung möglich
Nutzen Sie unseren Gemischt genutzter Raum Rechner für die genaue Berechnung.
Welche Kosten kann ich für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Folgende Kosten können anteilig (nach Quadratmeter-Verhältnis) abgesetzt werden:
  • Miete (oder Gebäude-AfA bei Eigentum)
  • Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr
  • Renovierungskosten (z.B. Streichen, Tapezieren)
  • Reinigungskosten
  • Gebäudeversicherung (anteilig)
  • Grundsteuer (anteilig)
Zu 100% absetzbar:
  • Arbeitsmittel (Schreibtisch, Stuhl, Lampen)
  • Computer und Zubehör
  • Büromaterial
  • Telefon- und Internetkosten (beruflicher Anteil)

5. Verwendung unserer Rechner

Welchen Rechner soll ich verwenden?
Das hängt von Ihrer Situation ab:
  • Homeoffice-Pauschale Rechner: Berechnung der Standard-Pauschale (6€/Tag)
  • Pauschale vs. Tatsächliche Kosten: Vergleich beider Methoden
  • Raumanteil-Rechner: Berechnung des Flächenanteils für Arbeitszimmer
  • Werbungskosten-Rechner: Gesamtübersicht aller Werbungskosten
  • Homeoffice vs. Pendeln: Steuerlicher Vergleich beider Optionen
Sind die Rechner kostenlos?
Ja! Alle unsere Rechner sind vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Es gibt:
  • Keine versteckten Kosten
  • Keine Premium-Versionen
  • Keine Datenweitergabe
  • Keine Pflicht zur Anmeldung
Die Website finanziert sich ausschließlich durch Werbeanzeigen (Google AdSense).
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Wir speichern:
  • Keine Berechnungsergebnisse
  • Keine persönlichen Daten
  • Keine Eingaben oder Werte
Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wie genau sind die Berechnungen?
Unsere Rechner basieren auf den aktuellen deutschen Steuergesetzen für 2025 und werden regelmäßig aktualisiert. Die Berechnungen sind so präzise wie möglich, aber:
  • Individuelle steuerliche Situationen können komplex sein
  • Bestimmte Sonderfälle sind möglicherweise nicht abgedeckt
  • Die Rechner ersetzen keine professionelle Steuerberatung
Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
Kann ich die Ergebnisse exportieren oder speichern?
Aktuell bieten die meisten Rechner eine Druckfunktion an. Sie können:
  • Die Seite drucken (Browser-Funktion)
  • Als PDF speichern (über "Als PDF drucken")
  • Screenshots der Ergebnisse erstellen
Geplant für 2025: Export als PDF und CSV für alle Rechner.

6. Steuererklärung

Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eingetragen:
  • Zeile 45-48: "Weitere Werbungskosten"
  • Oder direkt: Feld "Homeoffice-Pauschale"
In ELSTER:
  1. Anlage N öffnen
  2. Abschnitt "Werbungskosten"
  3. Feld "Homeoffice-Pauschale" auswählen
  4. Anzahl der Tage eintragen
  5. Betrag wird automatisch berechnet (Tage × 6€)
Benötige ich Belege für die Homeoffice-Pauschale?
Für die Pauschale selbst: Nein. Aber Sie sollten die Anzahl der Homeoffice-Tage nachweisen können, z.B. durch:
  • Kalendereinträge oder Arbeitszeiterfassung
  • E-Mails oder Meeting-Einladungen
  • Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Homeoffice-Vereinbarung im Arbeitsvertrag
Tipp: Führen Sie einen einfachen Kalender, in dem Sie Homeoffice-Tage markieren.
Kann das Finanzamt die Homeoffice-Tage anzweifeln?
Ja. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, insbesondere wenn:
  • Die Anzahl der Tage ungewöhnlich hoch ist
  • Ihre Tätigkeit normalerweise nicht im Homeoffice möglich ist
  • Widersprüche zu Angaben des Arbeitgebers bestehen
Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Tage gut und bewahren Sie die Nachweise mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf.
Was passiert, wenn ich zu viele Homeoffice-Tage angebe?
Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie zu viele Tage angegeben haben:
  • Die überschüssigen Tage werden nicht anerkannt
  • Der Steuerbescheid wird korrigiert
  • Sie müssen die zu viel erhaltene Steuererstattung zurückzahlen
  • Bei Vorsatz: Mögliche Steuerhinterziehung (Strafe + Nachzahlung + Zinsen)
Wichtig: Geben Sie immer nur die tatsächlichen Homeoffice-Tage an!

7. Selbständige und Freelancer

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbständige?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale ist nur für Arbeitnehmer (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Selbständige und Freelancer haben jedoch bessere Absetzungsmöglichkeiten:
  • Häusliches Arbeitszimmer: Bis zu 1.260€ pauschal oder unbegrenzt bei Mittelpunkt
  • Tatsächliche Kosten: Alle beruflich veranlassten Kosten absetzbar
  • Keine 1.230€ Werbungskostenpauschale (jeder Euro zählt!)
  • Abschreibungen für Möbel, Technik, Renovierungen
Nutzen Sie unseren Freelancer Homeoffice-Rechner.
Welche Kosten können Selbständige absetzen?
Selbständige können alle beruflich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben absetzen:
  • Arbeitszimmer: Miete, Nebenkosten (anteilig nach qm)
  • Ausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Regale (AfA oder Sofortabschreibung)
  • Technik: Computer, Monitor, Drucker, Software
  • Kommunikation: Telefon, Internet (beruflicher Anteil)
  • Strom & Heizung: Anteilig nach Nutzung
  • Renovierung: Malerarbeiten, Bodenbeläge (für Arbeitszimmer)
Wie berechne ich den beruflichen Anteil als Selbständiger?
Der berufliche Anteil wird über das Flächenverhältnis berechnet:

Formel:
Beruflicher Anteil = (Arbeitszimmer-Fläche / Gesamtwohnfläche) × Gesamtkosten

Beispiel:
  • Arbeitszimmer: 15 m²
  • Gesamtwohnung: 80 m²
  • Monatliche Miete: 1.200€
  • Beruflicher Anteil: (15/80) × 1.200€ = 225€/Monat = 2.700€/Jahr
Nutzen Sie unseren Raumanteil-Rechner.

8. Sonderfälle und spezielle Situationen

Was gilt bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit?
Kurzarbeit:
  • Sie können die Pauschale für tatsächliche Homeoffice-Tage geltend machen
  • Auch wenn Sie in Kurzarbeit sind (solange Sie arbeiten)
Arbeitslosigkeit:
  • Keine Homeoffice-Pauschale (kein Arbeitsverhältnis)
  • Aber: Bewerbungskosten sind als Werbungskosten absetzbar
Kann ich die Pauschale bei mehreren Jobs gleichzeitig nutzen?
Ja, aber nur einmal pro Tag. Wenn Sie mehrere Jobs haben und an einem Tag für verschiedene Arbeitgeber im Homeoffice arbeiten:
  • Sie bekommen trotzdem nur 6€ für diesen Tag
  • Es ist nicht möglich, 6€ × Anzahl der Jobs zu berechnen
Die 210-Tage-Grenze gilt insgesamt, nicht pro Arbeitgeber.
Was gilt während Elternzeit oder Krankenstand?
Elternzeit:
  • Wenn Sie in Elternzeit in Teilzeit im Homeoffice arbeiten: Pauschale gilt
  • Reine Elternzeit ohne Arbeit: Keine Pauschale
Krankenstand:
  • Keine Homeoffice-Pauschale (keine Arbeitsleistung)
  • Auch wenn Sie zu Hause sind
Gilt die Pauschale auch für Reisezeiten oder Dienstreisen?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für Tage, an denen Sie:
  • Von zu Hause aus arbeiten
  • Nicht ins Büro fahren
  • Keine Dienstreise unternehmen
Dienstreise-Tage: Hier gelten stattdessen:
  • Reisekostenpauschalen
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Übernachtungskosten
Was ist mit Homeoffice im Ausland oder bei Umzug?
Homeoffice im Ausland (Workation):
  • Grundsätzlich gilt die Pauschale auch hier
  • Aber: Steuerlicher Wohnsitz muss in Deutschland sein
  • Beachten Sie Doppelbesteuerungsabkommen
Bei Umzug:
  • Pauschale gilt für alle Homeoffice-Tage im Jahr
  • Egal ob alte oder neue Wohnung
  • Bei häuslichem Arbeitszimmer: Anteil nach tatsächlicher Nutzungsdauer

9. Über diese Website

Wer steckt hinter homeoffice-pauschale.com?
homeoffice-pauschale.com ist ein kommerzielles Informationsportal, das praktische Steuerrechner und umfassende Informationen zur Homeoffice-Pauschale bereitstellt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Über uns Seite und im Impressum.
Wie finanziert sich diese Website?
Die Website finanziert sich durch:
  • Google AdSense-Werbung (Display-Anzeigen auf den Seiten)
  • Affiliate-Partnerschaften (gelegentlich, immer gekennzeichnet)
Alle Rechner und Informationen bleiben vollständig kostenlos. Details finden Sie in unserer Werbekennzeichnung.
Sind die Informationen aktuell und rechtlich verbindlich?
Aktuell: Ja. Wir aktualisieren alle Informationen regelmäßig und basieren auf den aktuellen Steuergesetzen für 2025.

Rechtlich verbindlich: Nein. Diese Website bietet:
  • Allgemeine Informationen und Berechnungen
  • Keine individuelle Steuerberatung
  • Keinen Ersatz für professionelle Beratung
Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Kann ich Feedback geben oder Fehler melden?
Ja, sehr gerne! Ihr Feedback hilft uns, die Website zu verbessern:
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  • Verbesserungsvorschläge: support@homeoffice-pauschale.com
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Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.
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  • Q4 2025: Rechner für spezielle Berufsgruppen
  • Q1 2026: Jahresübersichten und Steuerplanungs-Tools
  • Q2 2026: Export-Funktionen für ELSTER
  • Q3 2026: Video-Tutorials und interaktive Guides
Details finden Sie auf unserer Entwicklungs-Roadmap.

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