Homeoffice Raumanteil Rechner 2025
Berechnen Sie den Raumanteil Ihres Homeoffice für die Steuererklärung. Präzise Flächenberechnung für häusliches Arbeitszimmer.
So funktioniert die Raumanteil-Berechnung
Raumfläche ermitteln
Messen Sie Länge und Breite Ihres Arbeitszimmers oder geben Sie die bekannte Fläche direkt ein.
Gesamtwohnfläche bestimmen
Ermitteln Sie die Gesamtwohnfläche aller beheizten Räume Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Prozentsatz berechnen
Der Raumanteil ergibt sich aus: (Arbeitszimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche) × 100
Für Steuererklärung nutzen
Verwenden Sie den berechneten Prozentsatz für die anteilige Kostenabrechnung in Ihrer Steuererklärung.
Anleitung zum korrekten Messen
Arbeitszimmer vermessen
- Messen Sie die Innenwände des Raumes
- Berücksichtigen Sie keine Wandstärken
- Bei unregelmäßigen Räumen: Teilen Sie in Rechtecke auf
- Nischen und Erker separat messen und addieren
- Schrägen: Nur Bereiche mit mind. 1,50m Höhe zählen
Gesamtwohnfläche bestimmen
- Alle beheizten Wohnräume einbeziehen
- Küche, Bad, Flur und Abstellräume zählen dazu
- Balkone und Terrassen: 25% der Fläche (bis 50% bei Wintergärten)
- Keller und Dachboden: Nur wenn beheizt und ausgebaut
- Garagen und Carports zählen nicht zur Wohnfläche
Besondere Räume
- Hobbyräume: Nur bei gelegentlicher beruflicher Nutzung
- Gästezimmer: Vollständig zur Wohnfläche
- Wintergarten: Je nach Beheizung und Isolierung
- Dachschrägen: Höhe über 2m = 100%, 1-2m = 50%
- Galerie: Wenn begehbar und mind. 1,50m hoch
Häufige Messfehler vermeiden
- Nicht die Außenmaße des Gebäudes verwenden
- Wandstärken nicht zur Raumfläche rechnen
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag prüfen
- Professionelle Vermessung bei Unsicherheit
- Grundriss vom Architekten nutzen, wenn vorhanden
Steuerliche Auswirkungen des Raumanteils
Abzugsfähige Kosten
Der Raumanteil bestimmt, welcher Prozentsatz folgender Kosten steuerlich absetzbar ist:
- Miete oder Abschreibung (bei Eigentum)
- Nebenkosten (Wasser, Müll, Hausmeister)
- Heizkosten
- Stromkosten
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer (bei Eigentum)
- Renovierungskosten (anteilig)
Grenzen und Limits
Beachten Sie diese wichtigen Beschränkungen:
- Separates Arbeitszimmer: Keine Begrenzung
- Gemischt genutzter Raum: Max. 1.250€ pro Jahr
- Arbeitsecke: Keine tatsächlichen Kosten absetzbar
- Berufliche Veranlassung muss nachweisbar sein
- Angemessenheit der Raumgröße prüfen
Erforderliche Nachweise
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:
- Grundriss oder Skizze der Wohnung
- Mietvertrag oder Kaufvertrag
- Nebenkostenabrechnungen
- Belege für Renovierungen
- Nachweis der beruflichen Nutzung
- Fotos des Arbeitszimmers
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Kleine Wohnung
Situation: 2-Zimmer-Wohnung, 55 qm
Arbeitszimmer: 12 qm (ehemaliges Schlafzimmer)
Berechnung: 12 ÷ 55 × 100 = 21,8%
Ergebnis: 21,8% aller Wohnkosten sind absetzbar
Beispiel 2: Einfamilienhaus
Situation: Einfamilienhaus, 140 qm Wohnfläche
Arbeitszimmer: 18 qm (separater Raum)
Berechnung: 18 ÷ 140 × 100 = 12,9%
Ergebnis: 12,9% aller Hauskosten sind absetzbar
Beispiel 3: Arbeitsecke
Situation: Arbeitsplatz im Wohnzimmer
Arbeitsbereich: 6 qm von 25 qm Wohnzimmer
Berechnung: Nicht relevant
Ergebnis: Nur Homeoffice-Pauschale möglich (6€/Tag)
Beispiel 4: Gemischte Nutzung
Situation: Gästezimmer mit Arbeitsplatz, 80 qm Wohnung
Raum: 15 qm, 60% beruflich genutzt
Berechnung: 15 ÷ 80 × 100 × 0,6 = 11,3%
Ergebnis: 11,3% der Kosten, max. 1.250€/Jahr
Häufig gestellte Fragen
Der Raumanteil berechnet sich aus der Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die Gesamtwohnfläche, multipliziert mit 100 für den Prozentsatz. Beispiel: 15 qm Arbeitszimmer ÷ 75 qm Wohnung × 100 = 20%.
Zur Gesamtwohnfläche zählen alle beheizten Wohnräume, Küche, Bad, Flur und Abstellräume. Balkone werden zu 25% angerechnet. Keller, Dachboden und Garagen zählen nur, wenn sie beheizt und als Wohnraum ausgebaut sind.
Nein, der Raumanteil bleibt konstant, solange sich die Raumaufteilung nicht ändert. Bei Umzug, Renovierung oder Änderung der Raumnutzung müssen Sie neu berechnen.
Nein, der Raumanteil basiert ausschließlich auf der Flächenverteilung, nicht auf der Arbeitszeit. Die Nutzungsintensität können Sie separat als Prozentsatz der beruflichen Nutzung angeben.
Teilen Sie unregelmäßige Räume in Rechtecke und Dreiecke auf, berechnen Sie die Teilflächen einzeln und addieren Sie diese. Bei Dachschrägen zählen nur Bereiche mit mindestens 1,50m Höhe voll.
Die Flächenangaben sollten auf eine Dezimalstelle genau sein. Bei größeren Abweichungen kann das Finanzamt Nachweise verlangen. Nutzen Sie professionelle Grundrisse oder messen Sie sorgfältig nach.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten steuerlichen Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Für verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Stand: Juni 2025 | Gültig für: Steuerjahr 2025
Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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