Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale: Welche Option spart mehr Steuern?
Die Entscheidung zwischen Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) kann Ihre Steuerersparnis erheblich beeinflussen. Während die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag gewährt, beträgt die Pendlerpauschale 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Entfernung.
Das Beste daran: Sie können beide Pauschalen kombinieren – allerdings nicht für denselben Arbeitstag. Dieser Rechner hilft Ihnen, die optimale Aufteilung zu finden.
Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale im Vergleich
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Pendlerpauschale |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
| Pauschbetrag | 6 Euro pro Tag | 0,30 Euro pro km (einfach) |
| Maximalbetrag | 1.260 Euro/Jahr (210 Tage) | 4.500 Euro/Jahr |
| Nachweis erforderlich | Nein | Nein |
| Kombinierbar | Ja, für verschiedene Tage | |
Wann lohnt sich welche Pauschale?
Homeoffice-Pauschale ist günstiger bei:
- Kurzen Pendelstrecken (unter 10 km): Bei 5 km erhalten Sie nur 300€/Jahr (5km × 0,30€ × 200 Tage), während Homeoffice bis zu 1.260€ bringt
- Flexiblen Arbeitsmodellen: Wenn Sie regelmäßig zwischen Büro und Homeoffice wechseln
- Stadtbewohnern: Kurze Wege zur Arbeit machen die Pendlerpauschale weniger attraktiv
- Teilzeit-Beschäftigten: Nutzen Sie unseren Teilzeit Homeoffice Rechner für genaue Berechnungen
Pendlerpauschale ist günstiger bei:
- Langen Pendelstrecken (über 20 km): Bei 30 km erzielen Sie 1.800€/Jahr (30km × 0,30€ × 200 Tage)
- Täglichem Pendeln: Wenn Sie jeden Tag ins Büro fahren (mehr als 210 Tage)
- Öffentlichen Verkehrsmitteln: Hier können Sie sogar die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher sind
- Pendeln aus Randgebieten: 40+ km Entfernung können über 2.400€/Jahr bringen
Optimale Kombination: Das Beste aus beiden Welten
Die meisten Arbeitnehmer profitieren von einer intelligenten Kombination beider Pauschalen. So funktioniert's:
-
Arbeitstage kategorisieren
Teilen Sie Ihre Arbeitstage in zwei Kategorien: Homeoffice-Tage und Pendeltage. Dokumentieren Sie dies in einem Kalender oder nutzen Sie spezielle Apps.
-
Pauschalen berechnen
Homeoffice: Anzahl Tage × 6€ (max. 210 Tage)
Pendeln: Anzahl Tage × Entfernung × 0,30€ -
Als Werbungskosten eintragen
Beide Beträge werden in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eingetragen und zu Ihren gesamten Werbungskosten addiert.
Praxis-Beispiel: Hybrides Arbeitsmodell
Situation: 20 km Entfernung, 120 Bürotage, 100 Homeoffice-Tage
- Pendlerpauschale: 120 Tage × 20 km × 0,30€ = 720€
- Homeoffice-Pauschale: 100 Tage × 6€ = 600€
- Gesamt: 1.320€ Werbungskosten
Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparen Sie dadurch 396€ Steuern! Berechnen Sie Ihren Steuersatz mit unserem Einkommensteuer Rechner.
Besonderheiten bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, haben Sie eine zusätzliche Wahlmöglichkeit:
- Entfernungspauschale: 0,30€ × km × Tage (wie beim PKW)
- Tatsächliche Kosten: Jahreskarte, Monatstickets etc.
Sie können den höheren Betrag wählen. Haben Sie beispielsweise eine Jahreskarte für 1.800€, können Sie diese ansetzen, selbst wenn die Entfernungspauschale nur 1.200€ ergeben würde.
Dokumentation und Nachweis
Auch wenn beide Pauschalen keine Belege erfordern, sollten Sie Ihre Arbeitstage dokumentieren:
- Führen Sie einen Arbeitskalender mit Homeoffice- und Bürotagen
- Notieren Sie bei Bedarf auch die Uhrzeiten (bei Teilzeit wichtig)
- Bewahren Sie E-Mails oder Bescheinigungen vom Arbeitgeber auf
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Bewahren Sie Tickets und Quittungen auf
Das Finanzamt kann bei Zweifeln eine Dokumentation anfordern. Eine lückenlose Aufzeichnung schützt Sie vor Problemen.
Steuerliche Auswirkung richtig einschätzen
Beide Pauschalen reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen, nicht direkt die Steuer. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab:
Grenzsteuersätze in Deutschland 2025:
- 14% - 24%: Unteres bis mittleres Einkommen
- 24% - 42%: Mittleres bis höheres Einkommen
- 42%: Spitzensteuersatz (ab ca. 67.000€)
- 45%: Reichensteuer (ab ca. 278.000€)
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Weitere Optimierungsmöglichkeiten
Neben Homeoffice- und Pendlerpauschale gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren:
- Tatsächliche Homeoffice-Kosten: Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben, kann die Absetzung der tatsächlichen Kosten günstiger sein
- Arbeitsmittel: Computer, Büromöbel, Fachliteratur zusätzlich absetzbar
- Fortbildungskosten: Berufliche Weiterbildungen voll absetzbar
- Doppelte Haushaltsführung: Bei Zweitwohnung am Arbeitsort
Alle diese Kosten können Sie zusätzlich zur Homeoffice- bzw. Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend machen.
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