Homeoffice vs Pendlerpauschale Rechner 2025

Vergleichen Sie Homeoffice-Pauschale mit Pendlerpauschale. Finden Sie heraus, welche Abzugsmöglichkeit für Sie steuerlich günstiger ist.

Ihr Arbeitsmodell

Anzahl der Tage, an denen Sie von zu Hause arbeiten (max. 210 Tage anrechenbar)
Anzahl der Tage, an denen Sie zur Arbeitsstätte fahren

Pendlerdetails

Kürzeste Straßenverbindung (einfache Entfernung) in Kilometern
Hauptsächlich genutztes Verkehrsmittel für den Arbeitsweg

Steuerliche Angaben

Optional: Für Berechnung der tatsächlichen Steuerersparnis (14% - 45%)

Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale: Welche Option spart mehr Steuern?

Die Entscheidung zwischen Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) kann Ihre Steuerersparnis erheblich beeinflussen. Während die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag gewährt, beträgt die Pendlerpauschale 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Entfernung.

Das Beste daran: Sie können beide Pauschalen kombinieren – allerdings nicht für denselben Arbeitstag. Dieser Rechner hilft Ihnen, die optimale Aufteilung zu finden.

Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale im Vergleich

Kriterium Homeoffice-Pauschale Pendlerpauschale
Gesetzliche Grundlage § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Pauschbetrag 6 Euro pro Tag 0,30 Euro pro km (einfach)
Maximalbetrag 1.260 Euro/Jahr (210 Tage) 4.500 Euro/Jahr
Nachweis erforderlich Nein Nein
Kombinierbar Ja, für verschiedene Tage

Wann lohnt sich welche Pauschale?

Homeoffice-Pauschale ist günstiger bei:

  • Kurzen Pendelstrecken (unter 10 km): Bei 5 km erhalten Sie nur 300€/Jahr (5km × 0,30€ × 200 Tage), während Homeoffice bis zu 1.260€ bringt
  • Flexiblen Arbeitsmodellen: Wenn Sie regelmäßig zwischen Büro und Homeoffice wechseln
  • Stadtbewohnern: Kurze Wege zur Arbeit machen die Pendlerpauschale weniger attraktiv
  • Teilzeit-Beschäftigten: Nutzen Sie unseren Teilzeit Homeoffice Rechner für genaue Berechnungen

Pendlerpauschale ist günstiger bei:

  • Langen Pendelstrecken (über 20 km): Bei 30 km erzielen Sie 1.800€/Jahr (30km × 0,30€ × 200 Tage)
  • Täglichem Pendeln: Wenn Sie jeden Tag ins Büro fahren (mehr als 210 Tage)
  • Öffentlichen Verkehrsmitteln: Hier können Sie sogar die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher sind
  • Pendeln aus Randgebieten: 40+ km Entfernung können über 2.400€/Jahr bringen

Optimale Kombination: Das Beste aus beiden Welten

Die meisten Arbeitnehmer profitieren von einer intelligenten Kombination beider Pauschalen. So funktioniert's:

  1. Arbeitstage kategorisieren

    Teilen Sie Ihre Arbeitstage in zwei Kategorien: Homeoffice-Tage und Pendeltage. Dokumentieren Sie dies in einem Kalender oder nutzen Sie spezielle Apps.

  2. Pauschalen berechnen

    Homeoffice: Anzahl Tage × 6€ (max. 210 Tage)
    Pendeln: Anzahl Tage × Entfernung × 0,30€

  3. Als Werbungskosten eintragen

    Beide Beträge werden in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eingetragen und zu Ihren gesamten Werbungskosten addiert.

Praxis-Beispiel: Hybrides Arbeitsmodell

Situation: 20 km Entfernung, 120 Bürotage, 100 Homeoffice-Tage

  • Pendlerpauschale: 120 Tage × 20 km × 0,30€ = 720€
  • Homeoffice-Pauschale: 100 Tage × 6€ = 600€
  • Gesamt: 1.320€ Werbungskosten

Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sparen Sie dadurch 396€ Steuern! Berechnen Sie Ihren Steuersatz mit unserem Einkommensteuer Rechner.

Besonderheiten bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, haben Sie eine zusätzliche Wahlmöglichkeit:

  • Entfernungspauschale: 0,30€ × km × Tage (wie beim PKW)
  • Tatsächliche Kosten: Jahreskarte, Monatstickets etc.

Sie können den höheren Betrag wählen. Haben Sie beispielsweise eine Jahreskarte für 1.800€, können Sie diese ansetzen, selbst wenn die Entfernungspauschale nur 1.200€ ergeben würde.

Dokumentation und Nachweis

Auch wenn beide Pauschalen keine Belege erfordern, sollten Sie Ihre Arbeitstage dokumentieren:

  • Führen Sie einen Arbeitskalender mit Homeoffice- und Bürotagen
  • Notieren Sie bei Bedarf auch die Uhrzeiten (bei Teilzeit wichtig)
  • Bewahren Sie E-Mails oder Bescheinigungen vom Arbeitgeber auf
  • Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Bewahren Sie Tickets und Quittungen auf

Das Finanzamt kann bei Zweifeln eine Dokumentation anfordern. Eine lückenlose Aufzeichnung schützt Sie vor Problemen.

Steuerliche Auswirkung richtig einschätzen

Beide Pauschalen reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen, nicht direkt die Steuer. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab:

Grenzsteuersätze in Deutschland 2025:

  • 14% - 24%: Unteres bis mittleres Einkommen
  • 24% - 42%: Mittleres bis höheres Einkommen
  • 42%: Spitzensteuersatz (ab ca. 67.000€)
  • 45%: Reichensteuer (ab ca. 278.000€)

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Weitere Optimierungsmöglichkeiten

Neben Homeoffice- und Pendlerpauschale gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren:

  • Tatsächliche Homeoffice-Kosten: Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben, kann die Absetzung der tatsächlichen Kosten günstiger sein
  • Arbeitsmittel: Computer, Büromöbel, Fachliteratur zusätzlich absetzbar
  • Fortbildungskosten: Berufliche Weiterbildungen voll absetzbar
  • Doppelte Haushaltsführung: Bei Zweitwohnung am Arbeitsort

Alle diese Kosten können Sie zusätzlich zur Homeoffice- bzw. Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend machen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, aber nicht für dieselben Arbeitstage. Sie können für Homeoffice-Tage die Homeoffice-Pauschale und für Pendeltage die Entfernungspauschale geltend machen. Eine optimale Kombination maximiert Ihre Steuerersparnis.

Als Faustregel gilt: Ab etwa 10 km einfacher Entfernung bei täglichem Pendeln wird die Pendlerpauschale günstiger als die Homeoffice-Pauschale. Bei kürzeren Strecken oder wenigen Pendeltagen ist oft die Homeoffice-Pauschale vorteilhafter.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie den höheren Betrag wählen: entweder die Entfernungspauschale (0,30 € × km × Tage) oder die tatsächlichen Kosten (z.B. Jahresticket). Der Rechner berücksichtigt beide Varianten automatisch.

Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice- und Pendeltage genau. Sie können für jeden Tag einzeln entscheiden, welche Pauschale Sie nutzen. Bei flexiblen Arbeitsmodellen ist oft eine Kombination beider Pauschalen optimal.

Ja, die Homeoffice-Pauschale ist auf maximal 210 Tage pro Jahr begrenzt, auch bei Kombination mit der Pendlerpauschale. Für die Entfernungspauschale gibt es keine Tageslimitierung, aber einen Jahreshöchstbetrag von 4.500 Euro.

Führen Sie einen Kalender oder eine Liste mit Ihren Arbeitsorten. Notieren Sie für jeden Arbeitstag, ob Sie im Homeoffice oder am Arbeitsplatz waren. Diese Dokumentation kann bei Rückfragen des Finanzamts hilfreich sein.