Homeoffice vs Pendlerpauschale Rechner 2025
Vergleichen Sie Homeoffice-Pauschale mit Pendlerpauschale. Finden Sie heraus, welche Abzugsmöglichkeit für Sie steuerlich günstiger ist.
So funktioniert der Vergleich
Homeoffice-Pauschale berechnen
6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage (1.260 Euro) pro Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.
Entfernungspauschale ermitteln
0,30 Euro pro Kilometer einfache Entfernung × Pendeltage nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Optimale Kombination finden
Der Rechner ermittelt die beste Aufteilung zwischen Homeoffice- und Pendeltagen für maximale Steuerersparnis.
Steuerersparnis maximieren
Nutzen Sie die Empfehlung für Ihre Steuererklärung und optimieren Sie Ihr Arbeitsmodell.
Homeoffice-Pauschale vs Entfernungspauschale im Detail
Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Entfernungspauschale |
---|---|---|
Gesetzliche Grundlage | § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
Pauschbetrag | 6 Euro pro Tag | 0,30 Euro pro km (einfach) |
Maximalbetrag | 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage) | 4.500 Euro pro Jahr |
Voraussetzungen | Berufliche Tätigkeit im Homeoffice | Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte |
Nachweis erforderlich | Nein (Pauschale) | Nein (Pauschale) |
Verkehrsmittel | Nicht relevant | Alle Verkehrsmittel |
Öffentliche Verkehrsmittel | Nicht relevant | Höhere der beiden: Pauschale oder tatsächliche Kosten |
Kombinierbar | Ja, mit Pendlerpauschale für verschiedene Tage | Ja, mit Homeoffice-Pauschale für verschiedene Tage |
Typische Szenarien und Empfehlungen
Kurze Pendelstrecke (unter 10 km)
Situation: 5 km Entfernung, 200 Pendeltage
Pendlerpauschale: 5 × 0,30 × 200 = 300 Euro
Empfehlung: Homeoffice-Pauschale meist günstiger
Mittlere Pendelstrecke (10-25 km)
Situation: 15 km Entfernung, 180 Pendeltage
Pendlerpauschale: 15 × 0,30 × 180 = 810 Euro
Empfehlung: Kombination oft optimal
Lange Pendelstrecke (über 25 km)
Situation: 35 km Entfernung, 220 Pendeltage
Pendlerpauschale: 35 × 0,30 × 220 = 2.310 Euro
Empfehlung: Pendlerpauschale meist günstiger
Hybrides Arbeitsmodell
Situation: 20 km, 120 Pendel- + 100 Homeoffice-Tage
Kombination: (20 × 0,30 × 120) + (6 × 100) = 1.320 Euro
Empfehlung: Optimale Kombination nutzen
Häufig gestellte Fragen
Ja, aber nicht für dieselben Arbeitstage. Sie können für Homeoffice-Tage die Homeoffice-Pauschale und für Pendeltage die Entfernungspauschale geltend machen. Eine optimale Kombination maximiert Ihre Steuerersparnis.
Als Faustregel gilt: Ab etwa 10 km einfacher Entfernung bei täglichem Pendeln wird die Pendlerpauschale günstiger als die Homeoffice-Pauschale. Bei kürzeren Strecken oder wenigen Pendeltagen ist oft die Homeoffice-Pauschale vorteilhafter.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie den höheren Betrag wählen: entweder die Entfernungspauschale (0,30 € × km × Tage) oder die tatsächlichen Kosten (z.B. Jahresticket). Der Rechner berücksichtigt beide Varianten automatisch.
Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice- und Pendeltage genau. Sie können für jeden Tag einzeln entscheiden, welche Pauschale Sie nutzen. Bei flexiblen Arbeitsmodellen ist oft eine Kombination beider Pauschalen optimal.
Ja, die Homeoffice-Pauschale ist auf maximal 210 Tage pro Jahr begrenzt, auch bei Kombination mit der Pendlerpauschale. Für die Entfernungspauschale gibt es keine Tageslimitierung, aber einen Jahreshöchstbetrag von 4.500 Euro.
Führen Sie einen Kalender oder eine Liste mit Ihren Arbeitsorten. Notieren Sie für jeden Arbeitstag, ob Sie im Homeoffice oder am Arbeitsplatz waren. Diese Dokumentation kann bei Rückfragen des Finanzamts hilfreich sein.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten steuerlichen Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Für verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Stand: Juni 2025 | Gültig für: Steuerjahr 2025
Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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