Deutsche Einkommensteuer Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre deutsche Einkommensteuer 2025. Inklusive Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle Steuerklassen.

Einkommensangaben

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nach Abzug aller Freibeträge
Ihre Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Abzüge

Zusätzliche Angaben

Kirchensteuersatz je nach Bundesland und Konfession
Ihr Wohnsitz-Bundesland für regionale Besonderheiten
Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder
Steuerjahr für die Berechnung

So funktioniert die deutsche Einkommensteuer

1

Zu versteuerndes Einkommen ermitteln

Jahresbruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

2

Einkommensteuer berechnen

Progressive Besteuerung von 14% bis 45% je nach Einkommenshöhe nach der Grundtabelle.

3

Solidaritätszuschlag addieren

5,5% der Einkommensteuer ab bestimmten Einkommensgrenzen (Freigrenze beachten).

4

Kirchensteuer berechnen

8% oder 9% der Einkommensteuer je nach Bundesland und Konfessionszugehörigkeit.

Deutsche Steuerklassen im Überblick

Steuerklasse I

Für: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)

Besonderheiten: Standard-Steuerklasse für Alleinstehende

  • Keine besonderen Freibeträge
  • Werbungskostenpauschale: 1.230€
  • Sonderausgabenpauschale: 36€

Steuerklasse II

Für: Alleinerziehende

Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)

Besonderheiten: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Entlastungsbetrag: 4.260€ (1. Kind)
  • Zusätzlich: 240€ je weiterem Kind
  • Voraussetzung: Kind im Haushalt

Steuerklasse III

Für: Verheiratete (höheres Einkommen)

Grundfreibetrag: 23.568€ (2025)

Besonderheiten: Günstigste Steuerklasse

  • Doppelter Grundfreibetrag
  • Partner muss Klasse V wählen
  • Optimal bei großem Einkommensunterschied

Steuerklasse IV

Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)

Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)

Besonderheiten: Beide Partner Klasse IV

  • Faktor-Verfahren möglich
  • Optimal bei ähnlichen Einkommen
  • Automatische Zuordnung bei Heirat

Steuerklasse V

Für: Verheiratete (niedrigeres Einkommen)

Grundfreibetrag: 0€

Besonderheiten: Hohe Steuerbelastung

  • Kein Grundfreibetrag
  • Partner muss Klasse III wählen
  • Ausgleich über Steuererklärung

Steuerklasse VI

Für: Zweitjob, Nebentätigkeit

Grundfreibetrag: 0€

Besonderheiten: Höchste Steuerbelastung

  • Keine Freibeträge
  • Ab dem ersten Euro steuerpflichtig
  • Für alle weiteren Arbeitsverhältnisse

Steuersätze und Progressionszonen 2025

Nullzone

Einkommen: 0€ - 11.784€

Steuersatz: 0%

Beschreibung: Grundfreibetrag - keine Einkommensteuer

Eingangssteuersatz

Einkommen: 11.785€ - 17.005€

Steuersatz: 14% - 24%

Beschreibung: Erste Progressionszone

Erste Progressionszone

Einkommen: 17.006€ - 66.760€

Steuersatz: 24% - 42%

Beschreibung: Mittlere Einkommen

Spitzensteuersatz

Einkommen: 66.761€ - 277.825€

Steuersatz: 42%

Beschreibung: Proportionalzone

Reichensteuer

Einkommen: ab 277.826€

Steuersatz: 45%

Beschreibung: Höchster Steuersatz

Zusätzliche Abgaben

Solidaritätszuschlag

Satz: 5,5% der Einkommensteuer

Freigrenze: 16.956€ Einkommensteuer (Ledige)

Gleitzone: 16.956€ - 31.527€

Vollzahlung: ab 31.528€ Einkommensteuer

Der Solidaritätszuschlag wird nur noch von Spitzenverdienern gezahlt.

Kirchensteuer

Baden-Württemberg, Bayern: 8%

Übrige Bundesländer: 9%

Bemessungsgrundlage: Einkommensteuer

Kappungsgrenze: 2,75% - 3,5% des Einkommens

Nur für Mitglieder der Kirchen- oder Religionsgemeinschaften.

Abgeltungsteuer

Satz: 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer)

Anwendung: Kapitalerträge

Freibetrag: 1.000€ (Ledige), 2.000€ (Verheiratete)

Alternative: Günstigerprüfung möglich

Separate Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.

Häufig gestellte Fragen

Die deutsche Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Der Steuersatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen von 14% (Eingangssteuersatz) bis 45% (Spitzensteuersatz). Es gibt einen Grundfreibetrag von 11.784€ (2025), bis zu dem keine Steuer anfällt.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Spitzenverdiener. Es gibt eine Freigrenze bei 16.956€ Einkommensteuer (Ledige) und eine Gleitzone bis 31.527€. Erst darüber wird der volle Soli fällig.

Die Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand ab. Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II. Verheiratete können zwischen III/V (bei unterschiedlichen Einkommen) oder IV/IV (bei ähnlichen Einkommen) wählen. Für Zweitjobs gilt immer Klasse VI.

Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9% in den übrigen Bundesländern. Sie wird nur von Mitgliedern der Kirchen erhoben und ist durch eine Kappungsgrenze begrenzt.

Das zu versteuernde Einkommen ist das Jahresbruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Es ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.

Verheiratete können einmal jährlich bis zum 30. November ihre Steuerklassenkombination wechseln. Ein Wechsel ist auch bei Änderung der Lebensverhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes) möglich.