Deutsche Einkommensteuer Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre deutsche Einkommensteuer 2025. Inklusive Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle Steuerklassen.

Einkommensangaben

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nach Abzug aller Freibeträge
Ihre Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Abzüge

Zusätzliche Angaben

Kirchensteuersatz je nach Bundesland und Konfession
Ihr Wohnsitz-Bundesland für regionale Besonderheiten
Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder
Steuerjahr für die Berechnung

Deutsche Einkommensteuer 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Die deutsche Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten und betrifft praktisch alle Erwerbstätigen in Deutschland. Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Prinzip der progressiven Besteuerung – das bedeutet, je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Dieser Rechner hilft Ihnen, Ihre individuelle Steuerbelastung zu berechnen und alle relevanten Abgaben (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) transparent darzustellen.

Wichtig für 2025: Der Grundfreibetrag wurde auf 11.784 Euro erhöht. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Nutzen Sie auch unseren Homeoffice-Pauschale Rechner und Werbungskosten Rechner, um Ihre Steuerlast zu optimieren.

So funktioniert die deutsche Einkommensteuer

  1. Zu versteuerndes Einkommen ermitteln

    Vom Jahresbruttoeinkommen werden zunächst alle abziehbaren Ausgaben abgezogen: Werbungskosten (berufliche Ausgaben wie Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten), Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten). Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.

  2. Einkommensteuer nach Grundtabelle berechnen

    Auf das zu versteuernde Einkommen wird die progressive Einkommensteuer angewendet. Der Steuersatz beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 45% (Reichensteuer). Die Berechnung erfolgt nach einer komplexen mathematischen Formel, die im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt ist.

  3. Solidaritätszuschlag addieren

    Auf die berechnete Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag (Soli) von 5,5% aufgeschlagen – allerdings nur noch für Spitzenverdiener. Seit 2021 gibt es eine Freigrenze bei 16.956 Euro Einkommensteuer (Ledige) bzw. 31.912 Euro (Verheiratete).

  4. Kirchensteuer berechnen (optional)

    Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, wird zusätzlich Kirchensteuer fällig: 8% der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9% in den übrigen Bundesländern. Diese Steuer können Sie durch Kirchenaustritt vermeiden.

Die Steuersätze und Progressionszonen 2025

Das deutsche Einkommensteuersystem ist in verschiedene Zonen unterteilt:

1. Nullzone (0% Steuersatz)

Einkommen: 0 bis 11.784 Euro

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Bis zu dieser Grenze zahlen Sie keine Einkommensteuer.

2. Eingangssteuersatz (14% bis 24%)

Einkommen: 11.785 bis 17.005 Euro

Ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag greift der Eingangssteuersatz von 14%, der progressiv bis auf 24% steigt.

3. Erste Progressionszone (24% bis 42%)

Einkommen: 17.006 bis 66.760 Euro

In dieser Zone steigt der Steuersatz kontinuierlich von 24% auf 42% an. Die meisten deutschen Arbeitnehmer befinden sich in dieser Zone.

4. Spitzensteuersatz (42%)

Einkommen: 66.761 bis 277.825 Euro

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro greift der Spitzensteuersatz von 42%. Dieser Satz bleibt konstant bis zur Grenze der Reichensteuer.

5. Reichensteuer (45%)

Einkommen: ab 277.826 Euro

Der Höchststeuersatz von 45% gilt für besonders hohe Einkommen. Umgangssprachlich wird dies als "Reichensteuer" bezeichnet.

Die 6 deutschen Steuerklassen im Detail

Steuerklasse I – Ledige und Geschiedene

Für: Alleinstehende, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende, Verwitwete (nach dem Todesjahr)

Grundfreibetrag: 11.784 Euro

Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro

Steuerklasse I ist die Standard-Steuerklasse für alle Alleinstehenden ohne Kinder. Sie bietet den normalen Grundfreibetrag, aber keine besonderen Entlastungen.

Steuerklasse II – Alleinerziehende

Für: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt

Grundfreibetrag: 11.784 Euro

Entlastungsbetrag: 4.260 Euro (erstes Kind) + 240 Euro für jedes weitere Kind

Diese Steuerklasse bietet einen speziellen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Voraussetzung: Das Kind lebt im Haushalt und Sie haben Anspruch auf Kindergeld.

Steuerklasse III – Verheiratete (höheres Einkommen)

Für: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit höherem Einkommen

Grundfreibetrag: 23.568 Euro (doppelt)

Die günstigste Steuerklasse mit dem doppelten Grundfreibetrag. Optimal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen muss dann Steuerklasse V wählen. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto Rechner, um die optimale Kombination zu berechnen.

Steuerklasse IV – Verheiratete (ähnliches Einkommen)

Für: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen

Grundfreibetrag: 11.784 Euro (pro Person)

Beide Partner haben jeweils Steuerklasse IV. Diese Kombination wird bei der Heirat automatisch vergeben. Optimal, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Es kann auch das Faktor-Verfahren gewählt werden, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.

Steuerklasse V – Verheiratete (niedrigeres Einkommen)

Für: Verheiratete mit niedrigerem Einkommen (Partner hat Klasse III)

Grundfreibetrag: 0 Euro

Die ungünstigste Steuerklasse mit hoher monatlicher Steuerlast. Der Vorteil: Die Kombination III/V führt insgesamt zu einer niedrigeren Jahressteuerlast, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

Steuerklasse VI – Zweitjob und Nebentätigkeit

Für: Zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis

Grundfreibetrag: 0 Euro, keine Freibeträge

Für alle weiteren Arbeitsverhältnisse neben dem Hauptjob gilt automatisch Steuerklasse VI. Sie ist mit der höchsten Steuerbelastung verbunden, da ab dem ersten Euro Steuern anfallen. Ein Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

Solidaritätszuschlag 2025: Wer muss noch zahlen?

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Nur noch Spitzenverdiener zahlen ihn:

Soli-Regelung 2025:

  • Freigrenze Ledige: 16.956 Euro Einkommensteuer → kein Soli
  • Freigrenze Verheiratete: 31.912 Euro Einkommensteuer → kein Soli
  • Gleitzone Ledige: 16.956 bis 31.527 Euro Einkommensteuer → anteiliger Soli
  • Vollzahlung ab: 31.528 Euro Einkommensteuer → volle 5,5% Soli

Beispiel: Bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Lediger ca. 15.300 Euro Einkommensteuer – damit liegt er unter der Freigrenze und zahlt keinen Soli.

Kirchensteuer: Das müssen Sie wissen

Die Kirchensteuer ist eine staatlich eingezogene Steuer für Kirchen und Religionsgemeinschaften:

  • Baden-Württemberg und Bayern: 8% der Einkommensteuer
  • Alle anderen Bundesländer: 9% der Einkommensteuer
  • Kappungsgrenze: Maximal 2,75% bis 3,5% des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland)

Beispiel: Bei 15.000 Euro Einkommensteuer zahlen Sie in Bayern 1.200 Euro Kirchensteuer (8%), in Berlin 1.350 Euro (9%).

Kirchenaustritt: Sie können die Kirchensteuer durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt vermeiden. Die Bearbeitungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 0 und 60 Euro.

Steueroptimierung: So senken Sie Ihre Steuerlast

1. Werbungskosten voll ausschöpfen

Nutzen Sie alle beruflichen Ausgaben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken:

  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro/Jahr
  • Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer (ab 21. km: 0,38 Euro)
  • Arbeitsmittel: Computer, Fachliteratur, Arbeitskleidung
  • Fortbildungen: Berufliche Weiterbildungskosten voll absetzbar

Nutzen Sie unseren Werbungskosten Rechner für eine detaillierte Berechnung.

2. Sonderausgaben geltend machen

  • Altersvorsorge: Beiträge zur Riester-Rente und betrieblichen Altersvorsorge
  • Versicherungen: Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung
  • Spenden: Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • Kirchensteuer: Absetzbar als Sonderausgabe (falls gezahlt)

3. Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen, Brillen, Zahnersatz (über der zumutbaren Eigenbelastung)
  • Pflegekosten: Für pflegebedürftige Angehörige
  • Beerdigungskosten: Sofern sie den Nachlasswert übersteigen

4. Steuerklassenwahl optimieren

Verheiratete sollten jährlich prüfen, ob die Steuerklassenkombination noch optimal ist. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto Rechner zum Vergleich von III/V vs. IV/IV.

Häufige Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Einkommensteuer:

  • Frist verpassen: Steuererklärung bis 31. Juli (bzw. 28. Februar des Folgejahres mit Steuerberater)
  • Belege fehlen: Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben aufbewahren
  • Pauschalen nicht nutzen: Auch ohne Nachweis können Pauschalen (z.B. Homeoffice-Pauschale) geltend gemacht werden
  • Zu niedrige Vorauszahlungen: Kann zu Nachzahlungen mit Zinsen führen

Verwandte Tools für Ihre Steuerplanung

Optimieren Sie Ihre gesamte Steuersituation mit diesen spezialisierten Rechnern:

  • Partner muss Klasse V wählen
  • Optimal bei großem Einkommensunterschied
  • Steuerklasse IV

    Für: Verheiratete (ähnliches Einkommen)

    Grundfreibetrag: 11.784€ (2025)

    Besonderheiten: Beide Partner Klasse IV

    • Faktor-Verfahren möglich
    • Optimal bei ähnlichen Einkommen
    • Automatische Zuordnung bei Heirat

    Steuerklasse V

    Für: Verheiratete (niedrigeres Einkommen)

    Grundfreibetrag: 0€

    Besonderheiten: Hohe Steuerbelastung

    • Kein Grundfreibetrag
    • Partner muss Klasse III wählen
    • Ausgleich über Steuererklärung

    Steuerklasse VI

    Für: Zweitjob, Nebentätigkeit

    Grundfreibetrag: 0€

    Besonderheiten: Höchste Steuerbelastung

    • Keine Freibeträge
    • Ab dem ersten Euro steuerpflichtig
    • Für alle weiteren Arbeitsverhältnisse

    Steuersätze und Progressionszonen 2025

    Nullzone

    Einkommen: 0€ - 11.784€

    Steuersatz: 0%

    Beschreibung: Grundfreibetrag - keine Einkommensteuer

    Eingangssteuersatz

    Einkommen: 11.785€ - 17.005€

    Steuersatz: 14% - 24%

    Beschreibung: Erste Progressionszone

    Erste Progressionszone

    Einkommen: 17.006€ - 66.760€

    Steuersatz: 24% - 42%

    Beschreibung: Mittlere Einkommen

    Spitzensteuersatz

    Einkommen: 66.761€ - 277.825€

    Steuersatz: 42%

    Beschreibung: Proportionalzone

    Reichensteuer

    Einkommen: ab 277.826€

    Steuersatz: 45%

    Beschreibung: Höchster Steuersatz

    Zusätzliche Abgaben

    Solidaritätszuschlag

    Satz: 5,5% der Einkommensteuer

    Freigrenze: 16.956€ Einkommensteuer (Ledige)

    Gleitzone: 16.956€ - 31.527€

    Vollzahlung: ab 31.528€ Einkommensteuer

    Der Solidaritätszuschlag wird nur noch von Spitzenverdienern gezahlt.

    Kirchensteuer

    Baden-Württemberg, Bayern: 8%

    Übrige Bundesländer: 9%

    Bemessungsgrundlage: Einkommensteuer

    Kappungsgrenze: 2,75% - 3,5% des Einkommens

    Nur für Mitglieder der Kirchen- oder Religionsgemeinschaften.

    Abgeltungsteuer

    Satz: 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer)

    Anwendung: Kapitalerträge

    Freibetrag: 1.000€ (Ledige), 2.000€ (Verheiratete)

    Alternative: Günstigerprüfung möglich

    Separate Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.

    Häufig gestellte Fragen

    Die deutsche Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Der Steuersatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen von 14% (Eingangssteuersatz) bis 45% (Spitzensteuersatz). Es gibt einen Grundfreibetrag von 11.784€ (2025), bis zu dem keine Steuer anfällt.

    Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Spitzenverdiener. Es gibt eine Freigrenze bei 16.956€ Einkommensteuer (Ledige) und eine Gleitzone bis 31.527€. Erst darüber wird der volle Soli fällig.

    Die Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand ab. Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II. Verheiratete können zwischen III/V (bei unterschiedlichen Einkommen) oder IV/IV (bei ähnlichen Einkommen) wählen. Für Zweitjobs gilt immer Klasse VI.

    Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9% in den übrigen Bundesländern. Sie wird nur von Mitgliedern der Kirchen erhoben und ist durch eine Kappungsgrenze begrenzt.

    Das zu versteuernde Einkommen ist das Jahresbruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Es ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.

    Verheiratete können einmal jährlich bis zum 30. November ihre Steuerklassenkombination wechseln. Ein Wechsel ist auch bei Änderung der Lebensverhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes) möglich.