Brutto-Netto-Rechner 2025: Was bleibt von Ihrem Gehalt übrig?
Die Frage "Was bleibt netto von meinem Bruttogehalt übrig?" beschäftigt alle Arbeitnehmer in Deutschland. Die Antwort ist komplex: Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dieser Rechner zeigt Ihnen transparent, wie viel Geld tatsächlich auf Ihrem Konto landet – und wie Sie Ihr Netto durch geschickte Optimierung erhöhen können.
Neu 2025: Rentenversicherungsbeitrag bleibt bei 18,6%, Krankenversicherung 14,6% + durchschnittlich 1,7% Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose). Der Grundfreibetrag wurde auf 11.784 Euro erhöht. Nutzen Sie zusätzlich unseren Einkommensteuer Rechner für detaillierte Steuerberechnungen.
So funktioniert die Berechnung von Brutto zu Netto
Die deutsche Gehaltsabrechnung folgt einem standardisierten Ablauf:
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Bruttogehalt ist die Ausgangsbasis
Ihr Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor allen Abzügen zahlt. Dies umfasst auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die Sie nicht auf dem Lohnzettel sehen (weitere ca. 20% vom Brutto).
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Steuern werden berechnet
Basierend auf Ihrem Bruttogehalt und Ihrer Steuerklasse wird die Lohnsteuer berechnet. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (nur noch für Spitzenverdiener) und optional die Kirchensteuer (8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland).
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Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen
Von Ihrem Brutto gehen vier Sozialversicherungsbeiträge ab: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen.
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Nettogehalt ist die Auszahlung
Das verbleibende Nettogehalt ist der Betrag, der auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. In Deutschland bleiben durchschnittlich etwa 60-70% des Brutto als Netto übrig – abhängig von Steuerklasse und persönlichen Faktoren.
Alle Abzüge vom Gehalt im Detail
1. Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Sie ist progressiv gestaffelt:
- Grundfreibetrag 2025: 11.784 Euro – bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei
- Eingangssteuersatz: 14% (ab 11.785 Euro Jahreseinkommen)
- Spitzensteuersatz: 42% (ab 66.761 Euro Jahreseinkommen)
- Reichensteuer: 45% (ab 277.826 Euro Jahreseinkommen)
Wie die Steuerklasse Ihr Netto beeinflusst:
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge, nicht Ihre tatsächliche Jahressteuerschuld. Über die Steuererklärung erfolgt ein Ausgleich. Verheiratete können durch geschickte Wahl der Steuerklasse (III/V oder IV/IV) ihr monatliches Netto optimieren.
2. Solidaritätszuschlag
Der Soli wurde 2021 für die meisten Arbeitnehmer abgeschafft. Nur noch Spitzenverdiener zahlen ihn:
- Satz: 5,5% der Lohnsteuer
- Freigrenze Ledige: 16.956 Euro Lohnsteuer/Jahr → kein Soli
- Freigrenze Verheiratete: 31.912 Euro Lohnsteuer/Jahr → kein Soli
- Gleitzone: Zwischen Freigrenze und Vollzahlungsgrenze wird anteilig Soli fällig
Beispiel: Bei einem Jahresbrutto von 55.000 Euro zahlt ein Lediger (Steuerklasse I) ca. 11.500 Euro Lohnsteuer – damit liegt er unter der Freigrenze und zahlt keinen Soli.
3. Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern der Kirchen erhoben:
- Baden-Württemberg und Bayern: 8% der Lohnsteuer
- Alle anderen Bundesländer: 9% der Lohnsteuer
- Kappungsgrenze: Maximal 2,75% bis 3,5% des zu versteuernden Einkommens
Kirchenaustritt: Sie können die Kirchensteuer durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt vermeiden (Gebühr: 0-60 Euro je nach Bundesland).
Die vier Säulen der Sozialversicherung
1. Krankenversicherung
Beitragssatz 2025: 14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt: 1,7%)
Aufteilung: Arbeitgeber zahlt 7,3%, Arbeitnehmer zahlt 7,3% + den vollen Zusatzbeitrag
Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich)
Wichtig: Einkommen oberhalb von 5.175 Euro/Monat wird nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen. Bei einem Gehalt von 7.000 Euro zahlen Sie daher maximal den Beitrag auf 5.175 Euro.
Private Krankenversicherung: Ab einem Jahresbrutto von 69.300 Euro (2025) können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge sind individuell und richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
2. Pflegeversicherung
Beitragssatz 2025: 3,4% des Bruttogehalts
Kinderlosenzuschlag: Zusätzlich 0,6% für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren
Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Zuschlag zahlt allein der Arbeitnehmer)
Gesamt für Kinderlose: 4,0% (Sie zahlen 2,3%, Arbeitgeber 1,7%)
Gesamt mit Kindern: 3,4% (Sie zahlen 1,7%, Arbeitgeber 1,7%)
3. Rentenversicherung
Beitragssatz 2025: 18,6% des Bruttogehalts
Aufteilung: Je 50% (9,3%) Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze: 7.550 Euro/Monat (West), 7.450 Euro/Monat (Ost)
Die Rentenversicherungsbeiträge berechtigen Sie zur gesetzlichen Altersrente. Je höher und länger Sie einzahlen, desto höher Ihre spätere Rente. Ein Jahr mit 45.000 Euro Brutto bringt etwa einen Rentenpunkt (ca. 37 Euro monatliche Rente).
4. Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2025: 2,6% des Bruttogehalts
Aufteilung: Je 50% (1,3%) Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze: 7.550 Euro/Monat (West), 7.450 Euro/Monat (Ost)
Die Arbeitslosenversicherung finanziert das Arbeitslosengeld I (60% bzw. 67% mit Kind des letzten Nettolohns für bis zu 12 Monate).
Gehaltsberechnung: Praxisbeispiele
Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer, 3.500 Euro brutto/Monat
Bruttogehalt: 3.500 Euro
Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos
Abzüge:
- Lohnsteuer: ca. 580 Euro
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro (unter der Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,15%): 285 Euro
- Pflegeversicherung (2,3%): 81 Euro
- Rentenversicherung (9,3%): 326 Euro
- Arbeitslosenversicherung (1,3%): 46 Euro
Gesamte Abzüge: ca. 1.318 Euro
Nettogehalt: ca. 2.182 Euro (62,3% vom Brutto)
Beispiel 2: Verheirateter Arbeitnehmer, 5.000 Euro brutto/Monat
Bruttogehalt: 5.000 Euro
Steuerklasse III, Kirchensteuer 9%, mit Kind
Abzüge:
- Lohnsteuer: ca. 520 Euro
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro
- Kirchensteuer (9%): 47 Euro
- Krankenversicherung (8,15%): 408 Euro
- Pflegeversicherung (1,7%): 85 Euro (mit Kind, kein Zuschlag)
- Rentenversicherung (9,3%): 465 Euro
- Arbeitslosenversicherung (1,3%): 65 Euro
Gesamte Abzüge: ca. 1.590 Euro
Nettogehalt: ca. 3.410 Euro (68,2% vom Brutto)
Beispiel 3: Gutverdiener, 8.000 Euro brutto/Monat
Bruttogehalt: 8.000 Euro
Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos
Abzüge (beachte Beitragsbemessungsgrenzen!):
- Lohnsteuer: ca. 2.150 Euro
- Solidaritätszuschlag: ca. 40 Euro (in der Gleitzone)
- Krankenversicherung: 422 Euro (Grenze: 5.175 Euro)
- Pflegeversicherung: 119 Euro (Grenze: 5.175 Euro, mit Zuschlag)
- Rentenversicherung: 702 Euro (Grenze: 7.550 Euro)
- Arbeitslosenversicherung: 98 Euro (Grenze: 7.550 Euro)
Gesamte Abzüge: ca. 3.531 Euro
Nettogehalt: ca. 4.469 Euro (55,9% vom Brutto)
Hinweis: Bei hohen Gehältern sinkt der Netto-Anteil aufgrund der progressiven Steuersätze.
So optimieren Sie Ihr Nettogehalt
1. Steuerklasse clever wählen
Verheiratete können durch die richtige Steuerklassenkombination ihr monatliches Netto optimieren:
- Kombination III/V: Optimal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Einkommensunterschied > 40%). Der Besserverdiener wählt Klasse III (höheres Netto), der andere Klasse V (niedrigeres Netto).
- Kombination IV/IV: Optimal bei ähnlichen Einkommen. Beide zahlen etwa gleich viel Steuern.
- Faktor-Verfahren (IV-Faktor): Berücksichtigt das Einkommensverhältnis exakter. Höhere Genauigkeit, weniger Nachzahlung bei der Steuererklärung.
Nutzen Sie unseren Rechner, um die verschiedenen Kombinationen zu vergleichen. Die Jahressteuerschuld bleibt gleich, aber die monatliche Liquidität kann sich deutlich unterscheiden.
2. Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen
Sie können Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um monatlich mehr Netto zu haben:
- Werbungskosten: Wenn Sie über 1.230 Euro/Jahr liegen (z.B. durch Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
- Sonderausgaben: Spenden, Versicherungen, Altersvorsorge
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten
Vorteil: Sie haben monatlich mehr Geld zur Verfügung, anstatt erst nach der Steuererklärung eine Rückerstattung zu erhalten.
3. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nutzen
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen bestimmte Leistungen steuerfrei gewähren – das erhöht Ihr Netto ohne Mehrkosten:
Beliebte steuerfreie Benefits:
- Jobticket: Arbeitgeberzuschuss zum ÖPNV (steuerfrei)
- Betriebliche Altersvorsorge: Bis 302 Euro/Monat (2025) steuer- und sozialabgabenfrei
- Sachbezüge: 50 Euro/Monat (z.B. Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine)
- Dienstfahrrad: Steuerfrei bei E-Bikes und Fahrrädern (0,25% bzw. 0% seit 2024)
- Zuschüsse zur Gesundheit: 600 Euro/Jahr (z.B. Fitnessstudio, Massagen)
- Internet-Zuschuss: Bis 50 Euro/Monat für berufliche Internetnutzung
Beispiel: Statt 100 Euro Gehaltserhöhung (Netto ca. 60 Euro) können Sachbezüge von 100 Euro oft vollständig steuerfrei bleiben.
4. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge sparen Sie Steuern und Sozialabgaben:
- Steuerfreier Höchstbetrag: 302 Euro/Monat (2025)
- Sozialabgabenfreier Höchstbetrag: 302 Euro/Monat
- Ersparnis: Ca. 48% bei 100 Euro Entgeltumwandlung (Sie zahlen nur 52 Euro weniger Netto)
Rechenbeispiel: Bei 200 Euro Entgeltumwandlung sparen Sie ca. 96 Euro an Steuern und Sozialabgaben. Ihr Netto reduziert sich nur um 104 Euro, aber 200 Euro fließen in Ihre Altersvorsorge.
5. Teilzeit und Minijob kombinieren
Ein Minijob neben Ihrer Hauptbeschäftigung bleibt bis 538 Euro/Monat (2025) sozialabgabenfrei und pauschal besteuert:
- Hauptjob: Normale Besteuerung und Sozialabgaben
- Minijob: 2% Pauschalsteuer (trägt oft der Arbeitgeber), keine Sozialabgaben für Sie
- Vorteil: Höherer Netto-Zuverdienst als bei einem regulären Zweitjob (Steuerklasse VI)
Nutzen Sie unseren Teilzeit Rechner für detaillierte Berechnungen.
Häufige Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Gehaltsplanung:
- Falsche Steuerklasse: Verheiratete wählen oft die suboptimale Kombination und verschenken monatliche Liquidität
- Keine Freibeträge eingetragen: Viele Arbeitnehmer verschenken monatlich Netto, weil sie Freibeträge nicht beim Finanzamt eintragen
- Arbeitgeberleistungen nicht genutzt: Steuerfreie Benefits werden oft nicht ausgeschöpft
- Keine Steuererklärung: Durchschnittlich 1.095 Euro Rückerstattung – viele verzichten darauf!
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