Brutto-Netto Rechner 2025

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2025 kostenlos. Mit allen Abzügen: Steuern, Sozialversicherung, Kirchensteuer.

Gehaltsangaben

Ihr monatliches Bruttogehalt vor allen Abzügen
Zeitraum für die Gehaltsberechnung
Ihre Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Abzüge

Persönliche Angaben

Für altersabhängige Beitragssätze (Pflegeversicherung)
Ihr Arbeitsort-Bundesland für regionale Beitragssätze
Kirchensteuersatz je nach Bundesland und Konfession
Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (für Pflegeversicherung)

Versicherungsangaben

Art Ihrer Krankenversicherung
Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse (Durchschnitt: 1,7%)

Brutto-Netto-Rechner 2025: Was bleibt von Ihrem Gehalt übrig?

Die Frage "Was bleibt netto von meinem Bruttogehalt übrig?" beschäftigt alle Arbeitnehmer in Deutschland. Die Antwort ist komplex: Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dieser Rechner zeigt Ihnen transparent, wie viel Geld tatsächlich auf Ihrem Konto landet – und wie Sie Ihr Netto durch geschickte Optimierung erhöhen können.

Neu 2025: Rentenversicherungsbeitrag bleibt bei 18,6%, Krankenversicherung 14,6% + durchschnittlich 1,7% Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose). Der Grundfreibetrag wurde auf 11.784 Euro erhöht. Nutzen Sie zusätzlich unseren Einkommensteuer Rechner für detaillierte Steuerberechnungen.

So funktioniert die Berechnung von Brutto zu Netto

Die deutsche Gehaltsabrechnung folgt einem standardisierten Ablauf:

  1. Bruttogehalt ist die Ausgangsbasis

    Ihr Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor allen Abzügen zahlt. Dies umfasst auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die Sie nicht auf dem Lohnzettel sehen (weitere ca. 20% vom Brutto).

  2. Steuern werden berechnet

    Basierend auf Ihrem Bruttogehalt und Ihrer Steuerklasse wird die Lohnsteuer berechnet. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (nur noch für Spitzenverdiener) und optional die Kirchensteuer (8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland).

  3. Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen

    Von Ihrem Brutto gehen vier Sozialversicherungsbeiträge ab: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen.

  4. Nettogehalt ist die Auszahlung

    Das verbleibende Nettogehalt ist der Betrag, der auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. In Deutschland bleiben durchschnittlich etwa 60-70% des Brutto als Netto übrig – abhängig von Steuerklasse und persönlichen Faktoren.

Alle Abzüge vom Gehalt im Detail

1. Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Sie ist progressiv gestaffelt:

  • Grundfreibetrag 2025: 11.784 Euro – bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei
  • Eingangssteuersatz: 14% (ab 11.785 Euro Jahreseinkommen)
  • Spitzensteuersatz: 42% (ab 66.761 Euro Jahreseinkommen)
  • Reichensteuer: 45% (ab 277.826 Euro Jahreseinkommen)

Wie die Steuerklasse Ihr Netto beeinflusst:

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge, nicht Ihre tatsächliche Jahressteuerschuld. Über die Steuererklärung erfolgt ein Ausgleich. Verheiratete können durch geschickte Wahl der Steuerklasse (III/V oder IV/IV) ihr monatliches Netto optimieren.

2. Solidaritätszuschlag

Der Soli wurde 2021 für die meisten Arbeitnehmer abgeschafft. Nur noch Spitzenverdiener zahlen ihn:

  • Satz: 5,5% der Lohnsteuer
  • Freigrenze Ledige: 16.956 Euro Lohnsteuer/Jahr → kein Soli
  • Freigrenze Verheiratete: 31.912 Euro Lohnsteuer/Jahr → kein Soli
  • Gleitzone: Zwischen Freigrenze und Vollzahlungsgrenze wird anteilig Soli fällig

Beispiel: Bei einem Jahresbrutto von 55.000 Euro zahlt ein Lediger (Steuerklasse I) ca. 11.500 Euro Lohnsteuer – damit liegt er unter der Freigrenze und zahlt keinen Soli.

3. Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern der Kirchen erhoben:

  • Baden-Württemberg und Bayern: 8% der Lohnsteuer
  • Alle anderen Bundesländer: 9% der Lohnsteuer
  • Kappungsgrenze: Maximal 2,75% bis 3,5% des zu versteuernden Einkommens

Kirchenaustritt: Sie können die Kirchensteuer durch einen Kirchenaustritt beim Standesamt vermeiden (Gebühr: 0-60 Euro je nach Bundesland).

Die vier Säulen der Sozialversicherung

1. Krankenversicherung

Beitragssatz 2025: 14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt: 1,7%)

Aufteilung: Arbeitgeber zahlt 7,3%, Arbeitnehmer zahlt 7,3% + den vollen Zusatzbeitrag

Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich)

Wichtig: Einkommen oberhalb von 5.175 Euro/Monat wird nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen. Bei einem Gehalt von 7.000 Euro zahlen Sie daher maximal den Beitrag auf 5.175 Euro.

Private Krankenversicherung: Ab einem Jahresbrutto von 69.300 Euro (2025) können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge sind individuell und richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.

2. Pflegeversicherung

Beitragssatz 2025: 3,4% des Bruttogehalts

Kinderlosenzuschlag: Zusätzlich 0,6% für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren

Aufteilung: Je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Zuschlag zahlt allein der Arbeitnehmer)

Gesamt für Kinderlose: 4,0% (Sie zahlen 2,3%, Arbeitgeber 1,7%)

Gesamt mit Kindern: 3,4% (Sie zahlen 1,7%, Arbeitgeber 1,7%)

3. Rentenversicherung

Beitragssatz 2025: 18,6% des Bruttogehalts

Aufteilung: Je 50% (9,3%) Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beitragsbemessungsgrenze: 7.550 Euro/Monat (West), 7.450 Euro/Monat (Ost)

Die Rentenversicherungsbeiträge berechtigen Sie zur gesetzlichen Altersrente. Je höher und länger Sie einzahlen, desto höher Ihre spätere Rente. Ein Jahr mit 45.000 Euro Brutto bringt etwa einen Rentenpunkt (ca. 37 Euro monatliche Rente).

4. Arbeitslosenversicherung

Beitragssatz 2025: 2,6% des Bruttogehalts

Aufteilung: Je 50% (1,3%) Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beitragsbemessungsgrenze: 7.550 Euro/Monat (West), 7.450 Euro/Monat (Ost)

Die Arbeitslosenversicherung finanziert das Arbeitslosengeld I (60% bzw. 67% mit Kind des letzten Nettolohns für bis zu 12 Monate).

Gehaltsberechnung: Praxisbeispiele

Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer, 3.500 Euro brutto/Monat

Bruttogehalt: 3.500 Euro

Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos

Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 580 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 0 Euro (unter der Freigrenze)
  • Krankenversicherung (8,15%): 285 Euro
  • Pflegeversicherung (2,3%): 81 Euro
  • Rentenversicherung (9,3%): 326 Euro
  • Arbeitslosenversicherung (1,3%): 46 Euro

Gesamte Abzüge: ca. 1.318 Euro

Nettogehalt: ca. 2.182 Euro (62,3% vom Brutto)

Beispiel 2: Verheirateter Arbeitnehmer, 5.000 Euro brutto/Monat

Bruttogehalt: 5.000 Euro

Steuerklasse III, Kirchensteuer 9%, mit Kind

Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 520 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 0 Euro
  • Kirchensteuer (9%): 47 Euro
  • Krankenversicherung (8,15%): 408 Euro
  • Pflegeversicherung (1,7%): 85 Euro (mit Kind, kein Zuschlag)
  • Rentenversicherung (9,3%): 465 Euro
  • Arbeitslosenversicherung (1,3%): 65 Euro

Gesamte Abzüge: ca. 1.590 Euro

Nettogehalt: ca. 3.410 Euro (68,2% vom Brutto)

Beispiel 3: Gutverdiener, 8.000 Euro brutto/Monat

Bruttogehalt: 8.000 Euro

Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos

Abzüge (beachte Beitragsbemessungsgrenzen!):

  • Lohnsteuer: ca. 2.150 Euro
  • Solidaritätszuschlag: ca. 40 Euro (in der Gleitzone)
  • Krankenversicherung: 422 Euro (Grenze: 5.175 Euro)
  • Pflegeversicherung: 119 Euro (Grenze: 5.175 Euro, mit Zuschlag)
  • Rentenversicherung: 702 Euro (Grenze: 7.550 Euro)
  • Arbeitslosenversicherung: 98 Euro (Grenze: 7.550 Euro)

Gesamte Abzüge: ca. 3.531 Euro

Nettogehalt: ca. 4.469 Euro (55,9% vom Brutto)

Hinweis: Bei hohen Gehältern sinkt der Netto-Anteil aufgrund der progressiven Steuersätze.

So optimieren Sie Ihr Nettogehalt

1. Steuerklasse clever wählen

Verheiratete können durch die richtige Steuerklassenkombination ihr monatliches Netto optimieren:

  • Kombination III/V: Optimal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Einkommensunterschied > 40%). Der Besserverdiener wählt Klasse III (höheres Netto), der andere Klasse V (niedrigeres Netto).
  • Kombination IV/IV: Optimal bei ähnlichen Einkommen. Beide zahlen etwa gleich viel Steuern.
  • Faktor-Verfahren (IV-Faktor): Berücksichtigt das Einkommensverhältnis exakter. Höhere Genauigkeit, weniger Nachzahlung bei der Steuererklärung.

Nutzen Sie unseren Rechner, um die verschiedenen Kombinationen zu vergleichen. Die Jahressteuerschuld bleibt gleich, aber die monatliche Liquidität kann sich deutlich unterscheiden.

2. Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen

Sie können Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um monatlich mehr Netto zu haben:

  • Werbungskosten: Wenn Sie über 1.230 Euro/Jahr liegen (z.B. durch Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
  • Sonderausgaben: Spenden, Versicherungen, Altersvorsorge
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten

Vorteil: Sie haben monatlich mehr Geld zur Verfügung, anstatt erst nach der Steuererklärung eine Rückerstattung zu erhalten.

3. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nutzen

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen bestimmte Leistungen steuerfrei gewähren – das erhöht Ihr Netto ohne Mehrkosten:

Beliebte steuerfreie Benefits:

  • Jobticket: Arbeitgeberzuschuss zum ÖPNV (steuerfrei)
  • Betriebliche Altersvorsorge: Bis 302 Euro/Monat (2025) steuer- und sozialabgabenfrei
  • Sachbezüge: 50 Euro/Monat (z.B. Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine)
  • Dienstfahrrad: Steuerfrei bei E-Bikes und Fahrrädern (0,25% bzw. 0% seit 2024)
  • Zuschüsse zur Gesundheit: 600 Euro/Jahr (z.B. Fitnessstudio, Massagen)
  • Internet-Zuschuss: Bis 50 Euro/Monat für berufliche Internetnutzung

Beispiel: Statt 100 Euro Gehaltserhöhung (Netto ca. 60 Euro) können Sachbezüge von 100 Euro oft vollständig steuerfrei bleiben.

4. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge sparen Sie Steuern und Sozialabgaben:

  • Steuerfreier Höchstbetrag: 302 Euro/Monat (2025)
  • Sozialabgabenfreier Höchstbetrag: 302 Euro/Monat
  • Ersparnis: Ca. 48% bei 100 Euro Entgeltumwandlung (Sie zahlen nur 52 Euro weniger Netto)

Rechenbeispiel: Bei 200 Euro Entgeltumwandlung sparen Sie ca. 96 Euro an Steuern und Sozialabgaben. Ihr Netto reduziert sich nur um 104 Euro, aber 200 Euro fließen in Ihre Altersvorsorge.

5. Teilzeit und Minijob kombinieren

Ein Minijob neben Ihrer Hauptbeschäftigung bleibt bis 538 Euro/Monat (2025) sozialabgabenfrei und pauschal besteuert:

  • Hauptjob: Normale Besteuerung und Sozialabgaben
  • Minijob: 2% Pauschalsteuer (trägt oft der Arbeitgeber), keine Sozialabgaben für Sie
  • Vorteil: Höherer Netto-Zuverdienst als bei einem regulären Zweitjob (Steuerklasse VI)

Nutzen Sie unseren Teilzeit Rechner für detaillierte Berechnungen.

Häufige Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Gehaltsplanung:

  • Falsche Steuerklasse: Verheiratete wählen oft die suboptimale Kombination und verschenken monatliche Liquidität
  • Keine Freibeträge eingetragen: Viele Arbeitnehmer verschenken monatlich Netto, weil sie Freibeträge nicht beim Finanzamt eintragen
  • Arbeitgeberleistungen nicht genutzt: Steuerfreie Benefits werden oft nicht ausgeschöpft
  • Keine Steuererklärung: Durchschnittlich 1.095 Euro Rückerstattung – viele verzichten darauf!

Verwandte Rechner für Ihre Gehaltsplanung

Optimieren Sie Ihre gesamte finanzielle Situation mit diesen Tools:

Häufig gestellte Fragen

Das Nettogehalt wird berechnet, indem vom Bruttogehalt alle Abzüge subtrahiert werden: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland und persönlichen Faktoren ab.

Die Sozialversicherungsbeiträge 2025 betragen: Krankenversicherung 14,6% (+ Zusatzbeitrag Ø 1,7%), Pflegeversicherung 3,4% (+ 0,6% für Kinderlose), Rentenversicherung 18,6% und Arbeitslosenversicherung 2,6%. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, außer dem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

Die Steuerklassen bestimmen die Höhe der Lohnsteuerabzüge. Klasse I für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, Klassen III-V für Verheiratete je nach Einkommensverhältnis, und Klasse VI für Zweitjobs. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die Jahressteuerschuld.

Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. 2025 betragen diese: Kranken-/Pflegeversicherung 5.175€ monatlich, Renten-/Arbeitslosenversicherung 7.550€ (West) bzw. 7.450€ (Ost) monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.

Der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird nur noch von Spitzenverdienern gezahlt. Es gibt eine Freigrenze bei 16.956€ Lohnsteuer jährlich (Ledige) und eine Gleitzone bis 31.527€. Erst darüber wird der volle Soli fällig. Die meisten Arbeitnehmer zahlen seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Verheiratete können einmal jährlich bis zum 30. November ihre Steuerklassenkombination wechseln. Ein Wechsel ist auch bei Änderung der Lebensverhältnisse möglich (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes). Ledige und Alleinerziehende haben keine Wahlmöglichkeit.