Homeoffice Abschreibung Rechner 2025

Berechnen Sie die Abschreibung Ihrer Homeoffice Büroausstattung. Computer, Möbel, Technik - AfA-Rechner für die Steuererklärung optimiert.

Geräte-/Ausstattungsinformationen

Wählen Sie die passende Kategorie für Ihr Arbeitsmittel
Genaue Bezeichnung des Geräts oder der Ausstattung
Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer (bei Privatpersonen)
Datum des Kaufs oder der ersten Nutzung

Abschreibungseinstellungen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle (wird automatisch gesetzt)
Lineare Abschreibung ist der Standard für die meisten Gegenstände
Prozentsatz der beruflichen Nutzung (100% = ausschließlich beruflich)
Jahr für das die Abschreibung berechnet werden soll

Besondere Umstände

Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Methode für die Berechnung im Anschaffungsjahr
Erwarteter Restwert am Ende der Nutzungsdauer (meist 0€)

Homeoffice-Equipment abschreiben: Der vollständige Steuerguide 2025

Schreibtisch für 800 Euro, Laptop für 1.500 Euro, Bürostuhl für 600 Euro – die Kosten für ein professionelles Homeoffice summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Die gute Nachricht: Fast alle Anschaffungen lassen sich steuerlich absetzen. Doch während günstigere Gegenstände sofort absetzbar sind, müssen teure Arbeitsmittel über mehrere Jahre "abgeschrieben" werden. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie jährlich von Ihren Homeoffice-Investitionen absetzen können – und welche Strategie sich für Sie am meisten lohnt.

Wichtige Änderung 2024: Seit 2024 gilt die neue GWG-Grenze von 1.000 Euro (netto 800 Euro)! Günstigere Arbeitsmittel können Sie sofort im Jahr der Anschaffung zu 100% absetzen. Teurere Gegenstände müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Kombinieren Sie dies mit der Homeoffice-Pauschale für maximale Steuerersparnis.

Was bedeutet "Abschreibung" (AfA)?

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" – im deutschen Steuerrecht die offizielle Bezeichnung für Abschreibung. Die Grundidee ist einfach: Teure Arbeitsmittel verlieren über die Jahre an Wert durch Abnutzung. Dieser Wertverlust kann steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nicht auf einmal, sondern verteilt über die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer".

Warum nicht alles sofort absetzen?

Das Finanzamt unterscheidet zwischen:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungskosten bis 1.000 Euro (brutto) bzw. 800 Euro (netto) – sofort zu 100% absetzbar
  • Abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter: Anschaffungskosten über 1.000 Euro – müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden

Beispiel: Sie kaufen 2025 einen Schreibtisch für 650 Euro und einen Laptop für 1.800 Euro.

  • Schreibtisch (650€): Unter der GWG-Grenze → sofort 2025 zu 100% absetzbar = 650 Euro Werbungskosten
  • Laptop (1.800€): Über der GWG-Grenze → Abschreibung über 3 Jahre = 600 Euro/Jahr Werbungskosten

Die GWG-Regel: Sofortabzug bis 1.000 Euro (seit 2024)

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

GWG sind bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 1.000 Euro brutto (800 Euro netto). Diese können im Jahr der Anschaffung vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden.

Voraussetzungen für GWG:

  • Netto-Anschaffungskosten maximal 800 Euro (bzw. brutto 1.000 Euro bei Kleinunternehmern)
  • Beweglich: Nicht fest mit dem Gebäude verbunden (z.B. Schreibtisch ja, Einbauschrank nein)
  • Selbstständig nutzbar: Funktioniert eigenständig (z.B. Drucker ja, RAM-Riegel nein)
  • Beruflich genutzt: Mindestens 10% berufliche Nutzung (bei 100% privater Nutzung nicht absetzbar)

Sammelposten-Methode (Poolabschreibung)

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro gibt es eine Alternative: die Sammelposten-Methode. Dabei werden alle Anschaffungen eines Jahres in diesem Preisbereich gesammelt und pauschal über 5 Jahre abgeschrieben.

Wann lohnt sich die Sammelposten-Methode?

  • Nachteil: Statt Sofortabzug erst über 5 Jahre verteilt
  • Vorteil: Bei Verkauf innerhalb der 5 Jahre kein Gewinn versteuern
  • Fazit: Für Homeoffice-Equipment meist nicht empfehlenswert – Sofortabzug ist besser!

Abschreibungsdauer nach Gerätekategorien (AfA-Tabelle)

Das Bundesfinanzministerium legt für jede Geräteart eine "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" fest. Daraus ergibt sich die Abschreibungsdauer:

1. Computer & IT-Hardware – 3 Jahre (seit 2021)

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Umfasst:

  • Desktop-Computer, Workstations, All-in-One-PCs
  • Laptops, Notebooks, Ultrabooks, Chromebooks
  • Tablets (bei mindestens 10% beruflicher Nutzung)
  • Server, NAS-Systeme, Netzwerkspeicher
  • Monitore, Bildschirme (alle Größen)
  • Tastaturen, Mäuse, Webcams, Headsets
  • Externe Festplatten, SSDs

Beispiel: Laptop für 1.800 Euro gekauft im März 2025

  • 2025: 1.800€ ÷ 3 Jahre = 600€ absetzbar
  • 2026: 600€ absetzbar
  • 2027: 600€ absetzbar
  • Gesamtersparnis (bei 30% Steuersatz): 540 Euro

2. Drucker, Scanner & Büromaschinen – 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Umfasst:

  • Tintenstrahldrucker, Laserdrucker
  • Multifunktionsgeräte (Drucker/Scanner/Kopierer)
  • Scanner, Dokumentenscanner
  • Etikettendrucker, Thermodrucker
  • Laminiergräte, Bindemäschinen

Tipp: Multifunktionsgeräte bis 1.000 Euro sind als GWG sofort absetzbar – eine günstigere Alternative zu High-End-Geräten!

3. Smartphones & Tablets – 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Umfasst:

  • Geschäfts-Smartphones (iPhone, Samsung, etc.)
  • Tablets (iPad, Surface, Android-Tablets)
  • Smartwatches (bei beruflicher Nutzung)
  • E-Reader für Fachliteratur

Achtung bei gemischter Nutzung: Smartphones und Tablets werden oft privat UND beruflich genutzt. Sie dürfen nur den beruflichen Anteil absetzen!

Beispiel: iPhone 15 Pro für 1.400 Euro, 60% berufliche Nutzung

  • Absetzbare Anschaffungskosten: 1.400€ × 60% = 840€
  • Jährliche Abschreibung: 840€ ÷ 3 = 280€
  • Alternative: Unter 1.000€ Anschaffungskosten? → Sofort als GWG absetzbar!

4. Büromöbel – 13 Jahre

Jährliche Abschreibung: 7,69%

Umfasst:

  • Schreibtische (fest, höhenverstellbar, elektrisch)
  • Bürostühle, Bürodrehstühle, Chefsessel
  • Regale, Schränke, Sideboards
  • Stehpulte, Monitorarme
  • Rollcontainer, Aufbewahrungssysteme

Strategie-Tipp: Büromöbel unter 1.000 Euro sind sofort absetzbar! Ein IKEA Markus-Bürostuhl (ca. 200€) oder ein Flexispot höhenverstellbarer Schreibtisch (ca. 400€) fallen unter die GWG-Grenze – kaufen Sie lieber mehrere günstigere Möbel als ein teures Set!

Beispiel: Premium-Bürostuhl (z.B. Herman Miller Aeron) für 1.600 Euro

  • Jährliche Abschreibung: 1.600€ ÷ 13 = 123€
  • Über 13 Jahre verteilt = sehr geringe jährliche Absetzung
  • Alternative: Zwei gute Bürostühle für je 600€ kaufen → sofort 1.200€ absetzbar als GWG!

5. Software & Lizenzen – 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Umfasst:

  • Microsoft Office 365 (Kaufversion, nicht Abo!)
  • Adobe Creative Suite, Photoshop, Illustrator
  • AutoCAD, CAD-Programme
  • Buchhaltungssoftware (z.B. DATEV, Lexware)
  • Antivirus-Software, VPN-Software
  • Betriebssysteme (Windows, macOS Upgrade)

Achtung: Abo-Modelle (z.B. Office 365, Adobe Creative Cloud) sind KEINE Abschreibung, sondern sofortige Betriebsausgaben! Die monatliche Gebühr wird direkt im Jahr der Zahlung zu 100% abgesetzt.

Was ist günstiger?

  • Kauf-Lizenz: Microsoft Office 2024 Home & Business für 300€ → als GWG sofort absetzbar
  • Abo-Modell: Microsoft 365 für 70€/Jahr → jährlich sofort absetzbar, aber langfristig teurer
  • Empfehlung: Einmalige Kauflizenzen unter 1.000€ sind oft günstiger und sofort absetzbar!

6. Netzwerk & Zubehör – 3 Jahre

Jährliche Abschreibung: 33,33%

Umfasst:

  • Router, WLAN-Router, Mesh-Systeme
  • Netzwerk-Switches, Access Points
  • USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)
  • Kabelmanagement, Docking Stations
  • KVM-Switches, USB-Hubs

Tipp: Die meisten Netzwerkgeräte kosten unter 1.000€ und sind als GWG sofort absetzbar!

Beruflicher Nutzungsanteil: Gemischt genutzte Geräte

Viele Homeoffice-Geräte werden nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt. In diesem Fall dürfen Sie nur den beruflichen Anteil absetzen.

Faustregel des Finanzamts:

  • 0-10% berufliche Nutzung: Nicht absetzbar
  • 10-50% berufliche Nutzung: Nachweis erforderlich (z.B. Nutzungstagebuch über 3 Monate)
  • 50-90% berufliche Nutzung: Schätzung meist akzeptiert, Nachweis empfohlen
  • über 90% berufliche Nutzung: Vollständig absetzbar (z.B. separates Arbeits-Laptop)

Beispielrechnung: MacBook Pro für 2.800 Euro

Szenario A: 100% berufliche Nutzung (separater Arbeits-Laptop)

  • Abschreibungsdauer: 3 Jahre
  • Jährliche Abschreibung: 2.800€ ÷ 3 = 933€
  • Steuerersparnis (bei 30%): 933€ × 0,30 = 280€/Jahr
  • Gesamtersparnis über 3 Jahre: 840 Euro

Szenario B: 70% berufliche, 30% private Nutzung

  • Absetzbare Kosten: 2.800€ × 70% = 1.960€
  • Jährliche Abschreibung: 1.960€ ÷ 3 = 653€
  • Steuerersparnis (bei 30%): 653€ × 0,30 = 196€/Jahr
  • Gesamtersparnis über 3 Jahre: 588 Euro

Praxis-Strategie: So optimieren Sie Ihre Abschreibung

1. GWG-Grenze ausnutzen (1.000 Euro)

Die neue GWG-Grenze von 1.000 Euro bietet enorme Optimierungsmöglichkeiten:

❌ Ungünstig: Komplettes Homeoffice-Setup für 3.500 Euro kaufen

  • Schreibtisch: 1.200€ → 13 Jahre Abschreibung
  • Bürostuhl: 1.500€ → 13 Jahre Abschreibung
  • Monitor: 800€ → 3 Jahre Abschreibung
  • Ergebnis: Nur geringe jährliche Absetzung über viele Jahre

✅ Optimiert: Einzelne Komponenten unter 1.000 Euro kaufen

  • Schreibtisch (z.B. Flexispot): 500€ → sofort absetzbar
  • Bürostuhl (z.B. Ergotopia): 600€ → sofort absetzbar
  • Monitor 27": 400€ → sofort absetzbar
  • Laptop: 1.200€ → 3 Jahre Abschreibung (400€/Jahr)
  • Jahr 1: 1.500€ + 400€ = 1.900€ sofort absetzbar!

2. Zeitpunkt der Anschaffung clever wählen

Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung – nicht am Jahresanfang!

Beispiel: Laptop für 1.500 Euro

  • Kauf im Januar 2025: 12/12 der Jahresabschreibung = 500€ in 2025
  • Kauf im Dezember 2025: 1/12 der Jahresabschreibung = 42€ in 2025

Strategie: Teure Anschaffungen (über 1.000€) möglichst zu Jahresbeginn kaufen, um im ersten Jahr die volle Jahresabschreibung zu nutzen!

3. Kombinieren Sie mit der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr) ist ZUSÄTZLICH zu Equipment-Abschreibungen absetzbar!

Maximale Steuerersparnis 2025:

  • Homeoffice-Pauschale: 210 Tage × 6€ = 1.260€
  • GWG-Sofortabzug (Möbel, Monitor): 2.000€
  • Abschreibung (Laptop): 600€
  • Summe Werbungskosten: 3.860 Euro
  • Steuerersparnis (30% Grenzsteuersatz): 1.158 Euro!

4. Nutzen Sie die Übergangsfrist bei Änderungen

Die GWG-Grenze wurde 2024 von 800€ auf 1.000€ erhöht. Wenn Sie bereits Equipment besitzen:

  • Alt-Gerät 2023 für 850€ gekauft: Läuft noch über alte Abschreibung (3 Jahre)
  • Neu-Gerät 2025 für 950€: Sofort zu 100% absetzbar nach neuer GWG-Regel!

Häufige Fehler vermeiden

Top 5 Fehler bei der Equipment-Abschreibung:

  1. Sammelposten-Methode nutzen statt GWG-Sofortabzug: Bei Homeoffice fast immer ungünstiger!
  2. Komplettsets kaufen statt Einzelgeräte: 3.000€-Möbelset → 13 Jahre Abschreibung; 3× 900€-Komponenten → sofort absetzbar!
  3. Privaten Nutzungsanteil vergessen: Bei gemischter Nutzung nur beruflichen Anteil absetzen!
  4. Belege nicht aufbewahren: Finanzamt kann Nachweise bis zu 10 Jahre lang verlangen!
  5. Abo-Modelle als Abschreibung behandeln: Abos sind sofortige Betriebsausgaben, keine AfA!

Verwandte Rechner für Ihre Planung

Optimieren Sie Ihre steuerliche Situation mit diesen Tools:

  • Schreibtische und Bürotische
  • Bürostühle und Sessel
  • Regale und Schränke
  • Stehpulte und ergonomische Möbel
  • Büromöbel haben eine längere Nutzungsdauer von 13 Jahren.

    Software & Lizenzen

    Nutzungsdauer: 3 Jahre

    Jährliche Abschreibung: 33,33%

    Beispiele:

    • Microsoft Office und Adobe Creative Suite
    • Professionelle Software-Lizenzen
    • Betriebssysteme
    • Antivirus und Sicherheitssoftware

    Software wird wie Computer-Hardware abgeschrieben.

    Smartphones & Tablets

    Nutzungsdauer: 3 Jahre

    Jährliche Abschreibung: 33,33%

    Beispiele:

    • Geschäfts-Smartphones
    • Tablets für berufliche Nutzung
    • Smartwatches (beruflich)
    • E-Reader für Fachliteratur

    Bei gemischter Nutzung nur den beruflichen Anteil abschreiben.