Homeoffice Ist-Kosten vs Pauschale Rechner 2025
Vergleichen Sie tatsächliche Homeoffice-Kosten mit der Pauschale. Finden Sie heraus, welche Abzugsmöglichkeit für Sie steuerlich günstiger ist.
So funktioniert der Vergleich
Homeoffice-Pauschale berechnen
6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage (1.260 Euro) pro Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.
Tatsächliche Kosten ermitteln
Anteilige Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom und weitere beruflich veranlasste Ausgaben.
Flächenanteil berechnen
Verhältnis der Arbeitsfläche zur Gesamtwohnfläche und berufliche Nutzungsintensität.
Optimale Variante wählen
Der Rechner zeigt Ihnen, welche Abzugsmöglichkeit die höhere Steuerersparnis bringt.
Voraussetzungen für tatsächliche Kosten
Separates Arbeitszimmer (100% abzugsfähig)
- Ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Nutzung
- Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- Kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügbar
- Vollständige Abzugsfähigkeit aller anteiligen Kosten
Arbeitszimmer mit Privatnutzung (begrenzt abzugsfähig)
- Teilweise private Nutzung des Raumes
- Abzug nur bis 1.250 Euro pro Jahr
- Anteilige Berechnung nach beruflicher Nutzung
- Nachweis der beruflichen Veranlassung erforderlich
Arbeitsecke im Wohnraum (nicht abzugsfähig)
- Kein separater Raum vorhanden
- Arbeitsplatz in Wohn- oder Schlafzimmer
- Keine Abzugsfähigkeit tatsächlicher Kosten
- Nur Homeoffice-Pauschale möglich
Abzugsfähige Kostenarten
Raumkosten
- Anteilige Miete oder Abschreibung
- Nebenkosten (Wasser, Müll, Hausmeister)
- Heizkosten
- Stromkosten für Beleuchtung
- Gebäudeversicherung (anteilig)
- Grundsteuer (bei Eigentum)
Einrichtung & Ausstattung
- Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl)
- Computer und Laptop
- Monitor, Tastatur, Maus
- Drucker und Bürogeräte
- Software und Lizenzen
- Beleuchtung (Schreibtischlampe)
Laufende Kosten
- Internet und Telefon (anteilig)
- Büromaterial und Verbrauchsgüter
- Wartung und Reparaturen
- Reinigungskosten
- Fachliteratur
- Fortbildungskosten
Häufig gestellte Fragen
Tatsächliche Kosten lohnen sich meist bei einem separaten Arbeitszimmer mit hohen Miet- und Nebenkosten oder bei teurer Büroausstattung. Als Faustregel gilt: Bei Kosten über 1.260 Euro pro Jahr ist die tatsächliche Kostenabrechnung günstiger.
Sie können anteilige Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom, Büromöbel, Computer, Software und weitere beruflich veranlasste Ausgaben absetzen. Der Anteil berechnet sich nach der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.
Ja, Sie können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten geltend machen möchten. Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen.
Sie benötigen Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Büroausstattung, Stromrechnungen und einen Nachweis über die Raumaufteilung (z.B. Grundriss). Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf.
Bei teilweiser Privatnutzung ist der Abzug auf 1.250 Euro pro Jahr begrenzt. Sie müssen den beruflichen Nutzungsanteil nachweisen und entsprechend anteilig berechnen.
Nein, eine Arbeitsecke in einem Wohnraum berechtigt nicht zum Abzug tatsächlicher Kosten. In diesem Fall können Sie nur die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag nutzen.
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten steuerlichen Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen. Für verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Datenquelle: Berechnungen basieren auf den aktuellen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Stand: Juni 2025 | Gültig für: Steuerjahr 2025
Kontakt: support@homeoffice-pauschale.com
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